Saar-Regierung verspricht Opfern unbürokratische Hochwasser-Hilfe
Nach der verheerenden Flut am Wochenende verspricht Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) finanzielle Hilfen bis zu 75 000 Euro.
Die saarländische Landesregierung hat gemeinsam mit Vertretern der Kommunen am Dienstag ein Eckpunktepapier für Hilfen für die Opfer der Hochwasserkatastrophe vorgestellt. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) präsentierte es gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Landkreistages, Udo Recktenwald (CDU), dem Präsidenten des Saarländischen Städteund Gemeindetages, Jörg Aumann (SPD) und Innenminister Reinhold Jost (SPD).
Derweil war die Wetterlage am Dienstag nicht so schlimm wie befürchtet. Jost gab am Nachmittag Entwarnung: Es sei jetzt nur noch „mit einem mäßigen Hochwassergeschehen“zu rechnen. Die Regenmengen waren deutlich geringer als noch am Freitag, als „Saarländerinnen und
Saarländer ihr Hab und Gut verloren haben“, wie Rehlinger bilanzierte. Aber: „Sie bekommen heute Klarheit, wie ihnen geholfen wird“, sagte sie.
Betroffene können die Anträge für ihre Hilfen an ihre Kommune stellen. Das soll voraussichtlich noch im Laufe dieser Woche möglich sein. „Das Land übernimmt 50 Prozent, der Landkreis 25 Prozent und die Städte und Gemeinden ebenfalls 25 Prozent der Kosten“, sagte Rehlinger. Es gibt drei Wege, um an Hilfen zu kommen: Erstens: über die Elementarschädenrichtlinie. Die besteht bereits seit 2020 und greift bei großen und elementaren Schäden, sofern man bedürftig ist. „Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelbare Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- beziehungsweise Unternehmensvermögen erlitten haben“, sagte Rehlinger. Als Elementarschaden gelte bereits ein Schaden ab 5000 Euro. Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75 000 Euro. Bei einer Schadenssumme von über 150 000
Euro könne ein Zinsverbilligungszuschuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des Darlehens für den darüber hinausgehenden Schaden gewährt werden. Einzige Voraussetzung: „Der Abschluss einer Versicherung wäre finanziell nicht zumutbar gewesen“, sagte Rehlinger. Der zweite Weg ist die Hochwasserhilfe. „Sie tritt als niedrigschwellige Pauschalunterstützung neben die Elementarschädenrichtlinie“, sagt Rehlinger. Hier seien 1000 Euro Schadensersatz pro Haushalt möglich. Voraussetzung: Die Kommune muss bestätigen, dass der betreffende Haushalt in einem Schadensgebiet lag und auch tatsächlich betroffen war. Und: Der Geschädigte muss bestätigen, dass der Schaden bei über 1000 Euro lag. Dritter Weg: eine Härtefallregelung, die für die gilt, die bei den anderen Angeboten durchs Raster fallen, aber dennoch Hilfe benötigen.