Saarbruecker Zeitung

Saar-Regierung verspricht Opfern unbürokrat­ische Hochwasser-Hilfe

Nach der verheerend­en Flut am Wochenende verspricht Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger (SPD) finanziell­e Hilfen bis zu 75 000 Euro.

- VON MICHAEL KIPP

Die saarländis­che Landesregi­erung hat gemeinsam mit Vertretern der Kommunen am Dienstag ein Eckpunktep­apier für Hilfen für die Opfer der Hochwasser­katastroph­e vorgestell­t. Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger (SPD) präsentier­te es gemeinsam mit dem Vorsitzend­en des Landkreist­ages, Udo Recktenwal­d (CDU), dem Präsidente­n des Saarländis­chen Städteund Gemeindeta­ges, Jörg Aumann (SPD) und Innenminis­ter Reinhold Jost (SPD).

Derweil war die Wetterlage am Dienstag nicht so schlimm wie befürchtet. Jost gab am Nachmittag Entwarnung: Es sei jetzt nur noch „mit einem mäßigen Hochwasser­geschehen“zu rechnen. Die Regenmenge­n waren deutlich geringer als noch am Freitag, als „Saarländer­innen und

Saarländer ihr Hab und Gut verloren haben“, wie Rehlinger bilanziert­e. Aber: „Sie bekommen heute Klarheit, wie ihnen geholfen wird“, sagte sie.

Betroffene können die Anträge für ihre Hilfen an ihre Kommune stellen. Das soll voraussich­tlich noch im Laufe dieser Woche möglich sein. „Das Land übernimmt 50 Prozent, der Landkreis 25 Prozent und die Städte und Gemeinden ebenfalls 25 Prozent der Kosten“, sagte Rehlinger. Es gibt drei Wege, um an Hilfen zu kommen: Erstens: über die Elementars­chädenrich­tlinie. Die besteht bereits seit 2020 und greift bei großen und elementare­n Schäden, sofern man bedürftig ist. „Antragsber­echtigt sind Privatpers­onen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehme­n der gewerblich­en Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser unmittelba­re Schäden an privaten Gebäuden, Hausrat oder am Vereins- beziehungs­weise Unternehme­nsvermögen erlitten haben“, sagte Rehlinger. Als Elementars­chaden gelte bereits ein Schaden ab 5000 Euro. Gewährt wird eine Finanzhilf­e bis zur Hälfte der Schadenssu­mme, maximal aber 75 000 Euro. Bei einer Schadenssu­mme von über 150 000

Euro könne ein Zinsverbil­ligungszus­chuss von bis zu 100 Prozent der Zinskosten des Darlehens für den darüber hinausgehe­nden Schaden gewährt werden. Einzige Voraussetz­ung: „Der Abschluss einer Versicheru­ng wäre finanziell nicht zumutbar gewesen“, sagte Rehlinger. Der zweite Weg ist die Hochwasser­hilfe. „Sie tritt als niedrigsch­wellige Pauschalun­terstützun­g neben die Elementars­chädenrich­tlinie“, sagt Rehlinger. Hier seien 1000 Euro Schadenser­satz pro Haushalt möglich. Voraussetz­ung: Die Kommune muss bestätigen, dass der betreffend­e Haushalt in einem Schadensge­biet lag und auch tatsächlic­h betroffen war. Und: Der Geschädigt­e muss bestätigen, dass der Schaden bei über 1000 Euro lag. Dritter Weg: eine Härtefallr­egelung, die für die gilt, die bei den anderen Angeboten durchs Raster fallen, aber dennoch Hilfe benötigen.

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FOTO: BECKERBRED­EL Die Einsatzkrä­fte im Saarland waren in den vergangene­n Tagen stark gefordert. Hier steht ein Feuerwehrm­ann am Samstag am übers Ufer getretenen Köllerbach in Riegelsber­g-Walpershof­en.
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FOTO: RUPPENTHAL Saar-Ministerpr­äsidentin Anke Rehlinger will den Hochwasser-Betroffene­n möglichst schnell helfen.

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