Wie Lauterbach Hausärzten und Patienten helfen will
Der Bundesgesundheitsminister hat ein Gesetz durchs Kabinett gebracht, das unter anderem die Vergütung von Hausärzten neu regeln soll. Doch die Kritik ist groß.
Lange haben Hausärzte darauf gepocht, jetzt will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mit einem neuen Gesetz deren Arbeitsbedingungen verbessern und damit die medizinische Versorgung vor Ort sichern. Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat und der nun in den Bundestag geht.
Eingeführt werden soll unter anderem auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten, die ständig Arzneimittel einnehmen müssen. Dies soll Praxisbesuche nur zum Abholen von Rezepten vermeiden und insgesamt mehr Behandlungsfreiräume schaffen. Zielsetzung der Pläne ist auch, angesichts einer weiteren Ruhestandswelle bei Hausärzten ein flächendeckendes Praxisnetz aufrechtzuerhalten.
„Unser Gesundheitssystem braucht eine Generalüberholung, um stark zu bleiben“, sagte Lauterbach am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Parallel zur Krankenhausreform sei die Reform der ambulanten Versorgung deswegen „zwingend notwendig“. Gleichzeitig soll der Zugang zu Arztterminen einfacher werden. Denn Patientinnen und Patienten müssten künftig nicht mehr allein aus Abrechnungsgründen jedes Quartal zum Arzt. Stattdessen würden Kapazitäten für akute Fälle frei. Lauterbach hofft auch darauf, dass es sich durch die wegfallenden Honorarbudgets für die Hausärzte wieder lohnt, mehr Patienten aufzunehmen. Zudem will der SPD-Politiker mit der
Reform den Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Psychotherapie verbessern. Anträge auf solch' eine Therapie sollen zudem künftig einfacher und flexibler möglich sein.
Der Verband der Hausärzte begrüßt die Aufwertung. Krankenkassen und Patientenschützer fordern indes Nachbesserungen. Mehr Geld für Hausärzte löse die Probleme nicht, erklärte die Deutsche Stiftung Patientenschutz. „Auch hängt die Entscheidung für eine Praxis im ländlichen Raum neben Verdienstmöglichkeiten von weiteren Standortfaktoren ab.“Auch der Verband der Ersatzkassen warnt vor Fehlsteuerungen: Das Gesetz erhöhe vor allem die Attraktivität der ärztlichen Betätigung in Ballungsräumen. Ländliche Regionen, die eine Stärkung brauchten, profitierten weit weniger. Die Kassen betonen zudem, dass das Gesetz zu Mehrbelastungen der Versicherten und Arbeitgeber in Höhe von geschätzt jährlich 300 Millionen Euro führen werde.
Lauterbach will mit seinem Gesetz weiter die Gründung von kommunalen medizinischen Versorgungszentren (MVZ) erleichtern. Ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehen war die Einführung von Gesundheitskiosken. Diese sollten niedrigschwellige Anlaufstellen in ärztlich unterversorgten ländlichen Gebieten und strukturschwachen Stadtvierteln sein. Geplant war außerdem ein Förderprogramm für zusätzliche Medizinstudienplätze. Doch die Kritik daran war so groß, dass Lauterbach beide Vorhaben aus dem Gesetzentwurf strich. Sie sollen nun im parlamentarischen Verfahren wieder in das Gesetz hineinverhandelt werden. Scharfe Kritik äußerten die Diakonie und das Deutsche Rote Kreuz (DRK). „Wir verpassen die Chance, unser ambulantes Gesundheitssystem so weiterzuentwickeln, dass alle Menschen Zugang zu einer guten Gesundheitsversorgung haben“, erklärte Diakonie-Vorständin Maria Loheide.