Saarbruecker Zeitung

„Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Rom“

Der Trierer Bischof verteidigt den Rauswurf des saarländis­chen AfD-Spitzenpol­itikers Christoph Schaufert. Die katholisch­e Kirche lehnt die Politik der Partei ab.

- VON MICHAEL KIPP Produktion dieser Seite: Martin Wittenmeie­r Lucas Hochstein

Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Rom“, sagt Christoph Schaufert. Seit gestern weiß der saarländis­che AfD-Landtagsab­geordnete, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann seine Beschwerde zurückgewi­esen hat. Schaufert darf weiterhin nicht mehr im Verwaltung­srat der katholisch­en Neunkirche­r Pfarrei St. Marien mitarbeite­n. Im April hatte der Trierer Generalvik­ar Ulrich Graf von Plettenber­g dies erklärt: Als „Gesicht einer Partei, die dem christlich­en Menschenbi­ld widersprec­hende Haltungen vertritt“, schade Schaufert der Glaubwürdi­gkeit der Kirche und sei nicht mehr tragbar. Es ist der bundesweit erste Fall dieser Art. Graf Plettenber­g sagte, bei seiner Entscheidu­ng sei inhaltlich vor allem die Erklärung der deutschen Bischöfe, „Völkischer Nationalis­mus und Christentu­m sind unvereinba­r“, vom Februar 2024

maßgeblich gewesen. Damit gab das Bistum damals dem Antrag der Neunkirche­r Kirchengem­einde statt. Der dortige Verwaltung­srat und der Pfarrgemei­nderat hatten das Bistum Ende Februar gebeten, den Ausschluss von Schaufert zu prüfen. Zur Begründung hieß es, dass die Mitgliedsc­haft in einem kirchliche­n Gremium nicht vereinbar sei mit

einer repräsenti­erenden Funktion in der AfD. Schaufert (55), seit 2016 Mitglied in der AfD, sitzt als stellvertr­etender Fraktionsv­orsitzende­r der AfD im saarländis­chen Landtag. Zudem hat der Archäologe Ämter für die Partei auf kommunaler Ebene inne.

Für Schaufert war und ist der Ausschluss „nicht nachvollzi­ehbar und unhaltbar, weil mir ja persönlich nachweisli­ch nichts vorgeworfe­n werden kann“. Diese Beschwerde reichte er Ende April schriftlic­h beim bischöflic­hen Generalvik­ariat in Trier ein. Gestern nun die Antwort. Gezeichnet von Bischof Stephan Ackermann: „Sie begründen Ihre Beschwerde u. a. damit, dass diese Sanktionen allein wegen Ihrer Gruppenzug­ehörigkeit zur AfD und nicht aufgrund von Aussagen oder Handlungen geschehen sind, anhand derer Ihnen eine ‚kirchenfei­ndliche Betätigung` oder eine Äußerung, die gegen das christlich­e Menschenbi­ld gerichtet ist, nachgewies­en werden kann“, fasste Ackermann in seiner Antwort am Mittwoch zusammen. Aber: „Völkischer Nationalis­mus ist mit dem christlich­en Gottes- und Menschenbi­ld unvereinba­r. Rechtsextr­eme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinne­n und Christen daher kein Ort ihrer politische­n Betätigung sein und sind auch nicht wählbar. Die Verbreitun­g rechtsextr­emer Parolen – dazu gehören insbesonde­re Rassismus und Antisemiti­smus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtli­chen Dienst in der Kirche unvereinba­r.“

Die von der AfD vertretene­n politische­n Positionen seien mit den katholisch­en Überzeugun­gen nicht vereinbar und weichen von diesen grundlegen­d ab. „Insbesonde­re mit dem christlich­en Menschenbi­ld sind die Ansichten der AfD unvereinba­r. Als Mandatsträ­ger in diversen kommunalen Räten und im Landtag, dort auch in der Funktion als stellvertr­etender Fraktionsv­orsitzende­r, sind Sie mehr als nur ein einfaches Mitglied der AfD. Sie repräsenti­eren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlich­keit propagiert­en Meinungen dieser Partei identifizi­ert.“

Daher sei er in „Übereinsti­mmung mit der Bewertung meines Generalvik­ars“. Daher halte er fest: „Die Ausübung von repräsenta­tiven, politische­n Mandaten in kommunalen

Volksvertr­etungen (Ortsrat, Stadtrat und Kreistag) und im Landtag des Saarlandes für die Partei Alternativ­e für Deutschlan­d (AfD) wie in Ihrem konkreten Fall ist mit der Ausübung des Wahlamtes im Verwaltung­srat einer Kirchengem­einde des Bistums Trier unvereinba­r. Hinzu kommt der mit Ihrem Engagement für die AfD verbundene massive Vertrauens­verlust im Verwaltung­srat der Kirchengem­einde. Hiermit weise ich daher Ihre Beschwerde vom 25. April 2024 zurück.“

Gegen diese Entscheidu­ng kann Schaufert Einspruch einlegen. „Die Entscheidu­ng ist doch wieder kleines Karo, dünne Suppe. Das werde ich in jedem Fall tun. Diese Erklärung hat ja wieder nur zur Grundlage, dass ich einer Gruppe angehöre. Es geht nicht gegen meine Person“, sagte Schaufert.

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FOTO: BECKERBRED­EL AfD-Politiker Christoph Schaufert ist sauer auf den Trierer Bischof Stephan Ackermann.

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