„Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Rom“
Der Trierer Bischof verteidigt den Rauswurf des saarländischen AfD-Spitzenpolitikers Christoph Schaufert. Die katholische Kirche lehnt die Politik der Partei ab.
Wenn es sein muss, gehe ich bis nach Rom“, sagt Christoph Schaufert. Seit gestern weiß der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete, dass der Trierer Bischof Stephan Ackermann seine Beschwerde zurückgewiesen hat. Schaufert darf weiterhin nicht mehr im Verwaltungsrat der katholischen Neunkircher Pfarrei St. Marien mitarbeiten. Im April hatte der Trierer Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg dies erklärt: Als „Gesicht einer Partei, die dem christlichen Menschenbild widersprechende Haltungen vertritt“, schade Schaufert der Glaubwürdigkeit der Kirche und sei nicht mehr tragbar. Es ist der bundesweit erste Fall dieser Art. Graf Plettenberg sagte, bei seiner Entscheidung sei inhaltlich vor allem die Erklärung der deutschen Bischöfe, „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“, vom Februar 2024
maßgeblich gewesen. Damit gab das Bistum damals dem Antrag der Neunkircher Kirchengemeinde statt. Der dortige Verwaltungsrat und der Pfarrgemeinderat hatten das Bistum Ende Februar gebeten, den Ausschluss von Schaufert zu prüfen. Zur Begründung hieß es, dass die Mitgliedschaft in einem kirchlichen Gremium nicht vereinbar sei mit
einer repräsentierenden Funktion in der AfD. Schaufert (55), seit 2016 Mitglied in der AfD, sitzt als stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im saarländischen Landtag. Zudem hat der Archäologe Ämter für die Partei auf kommunaler Ebene inne.
Für Schaufert war und ist der Ausschluss „nicht nachvollziehbar und unhaltbar, weil mir ja persönlich nachweislich nichts vorgeworfen werden kann“. Diese Beschwerde reichte er Ende April schriftlich beim bischöflichen Generalvikariat in Trier ein. Gestern nun die Antwort. Gezeichnet von Bischof Stephan Ackermann: „Sie begründen Ihre Beschwerde u. a. damit, dass diese Sanktionen allein wegen Ihrer Gruppenzugehörigkeit zur AfD und nicht aufgrund von Aussagen oder Handlungen geschehen sind, anhand derer Ihnen eine ‚kirchenfeindliche Betätigung` oder eine Äußerung, die gegen das christliche Menschenbild gerichtet ist, nachgewiesen werden kann“, fasste Ackermann in seiner Antwort am Mittwoch zusammen. Aber: „Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar. Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.“
Die von der AfD vertretenen politischen Positionen seien mit den katholischen Überzeugungen nicht vereinbar und weichen von diesen grundlegend ab. „Insbesondere mit dem christlichen Menschenbild sind die Ansichten der AfD unvereinbar. Als Mandatsträger in diversen kommunalen Räten und im Landtag, dort auch in der Funktion als stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sind Sie mehr als nur ein einfaches Mitglied der AfD. Sie repräsentieren diese Partei nach außen und werden daher mit den in der Öffentlichkeit propagierten Meinungen dieser Partei identifiziert.“
Daher sei er in „Übereinstimmung mit der Bewertung meines Generalvikars“. Daher halte er fest: „Die Ausübung von repräsentativen, politischen Mandaten in kommunalen
Volksvertretungen (Ortsrat, Stadtrat und Kreistag) und im Landtag des Saarlandes für die Partei Alternative für Deutschland (AfD) wie in Ihrem konkreten Fall ist mit der Ausübung des Wahlamtes im Verwaltungsrat einer Kirchengemeinde des Bistums Trier unvereinbar. Hinzu kommt der mit Ihrem Engagement für die AfD verbundene massive Vertrauensverlust im Verwaltungsrat der Kirchengemeinde. Hiermit weise ich daher Ihre Beschwerde vom 25. April 2024 zurück.“
Gegen diese Entscheidung kann Schaufert Einspruch einlegen. „Die Entscheidung ist doch wieder kleines Karo, dünne Suppe. Das werde ich in jedem Fall tun. Diese Erklärung hat ja wieder nur zur Grundlage, dass ich einer Gruppe angehöre. Es geht nicht gegen meine Person“, sagte Schaufert.