Saarbruecker Zeitung

Was und wer am 9. Juni im Saarland gewählt wird

Der 9. Juni wird im Saarland zum Super-Wahltag: Je nach Kommune haben Wahlberech­tigte bis zu sechs Stimmzette­l auszufülle­n. Wir erklären, wo im Saarland welche Ämter und Mandate zu besetzen sind, warum die Wahlen alle am selben Tag stattfinde­n und wie die

- VON DANIEL KIRCH

Der 9. Juni 2024 wird im Saarland zum Super-Wahltag. An diesem Tag finden nicht nur die Wahlen zum Europäisch­en Parlament statt, sondern auch die Kommunalwa­hlen. Das bedeutet, dass zahlreiche Bürgermeis­ter, Oberbürger­meister und Landräte neu gewählt werden sowie die Ortsräte, die Stadt- und Gemeinderä­te, die Kreistage und die Versammlun­g des Regionalve­rbands Saarbrücke­n.

Wer ist alles wahlberech­tigt?

Bei den Kommunalwa­hlen sind alle Deutschen und alle Staatsange­hörigen von EU-Staaten (Unionsbürg­er) wahlberech­tigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Wahl des Europäisch­en Parlaments sind nach einer von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlosse­nen Änderung des Wahlrechts auch bereits 16- und 17-Jährige wahlberech­tigt. Im Saarland gab es für eine Absenkung des Wahlalters auch bei Kommunalwa­hlen keine Mehrheit, da die CDU dagegen ist.

In welchen Kommunen finden Bürgermeis­terwahlen statt?

Ein neuer Bürgermeis­ter oder eine neue Bürgermeis­terin werden gewählt in: Quierschie­d, Schwalbach, Kirkel, Merchweile­r, Mettlach, Beckingen, Perl, Saarwellin­gen, Namborn, Marpingen, Wadern, St. Wendel, Schiffweil­er, Dillingen, Oberthal und Weiskirche­n. Ein neuer Oberbürger­meister oder eine neue Oberbürger­meisterin werden gewählt in Völklingen, Saarlouis und Homburg.

Wo werden Landräte gewählt?

Landräte oder Landrätinn­en werden gewählt in den Landkreise­n Neunkirche­n, St. Wendel und Saarpfalz. Außerdem wird im Regionalve­rband Saarbrücke­n ein(e) Regionalve­rbandsdire­ktor(in) gewählt.

Wer ist derzeit die Nummer eins in den Kommunen?

Das ist nicht eindeutig zu sagen. Nimmt man als Maßstab die Zahl der Sitze in den Stadt- und Gemeinderä­ten und in den Kreistagen, dann ist es die CDU. Sie hat bei der Wahl vor fünf Jahren 681 Mandate gewonnen, gefolgt von der SPD mit 591 Sitzen. Bei den Bürgermeis­tern und Oberbürger­meistern sieht die Verteilung etwas anders aus: Die

SPD stellt derzeit 25 von 52 Rathaus-Chefs, die CDU 19. Auch bei den Landräten hat die SPD mit 4:2 die Nase vorn. Aus landespoli­tischer Sicht interessan­t ist auch die Frage, ob sich der seit vielen Jahren erkennbare Trend zu parteilose­n und unabhängig­en Kandidaten fortsetzt.

Warum finden so viele Wahlen an ein und demselben Tag statt?

Das ist Absicht. Nach Einführung der Direktwahl­en 1994 stellte sich mehr und mehr heraus, dass sich das Interesse an den Direktwahl­en in Grenzen hält, jedenfalls in größeren Städten und in den Landkreise­n. Daher entstand im Landtag der Gedanke: Wenn alle Wahlen am selben Tag stattfinde­n, werden die Abstimmung­en zu einem richtigen Ereignis, für das sich alle interessie­ren, und die Wahlbeteil­igung steigt. Damit die Bürgermeis­ter- und Landratswa­hlen zusammen mit den Ratswahlen (alle fünf Jahre) stattfinde­n können, musste die Amtszeit der kommunalen Wahlbeamte­n von acht auf zehn Jahre verlängert werden. Außerdem spart es Geld, weil zum Beispiel Wahlhelfer nur für einen Tag zu bezahlen sind.

Wie viele Wahlzettel gibt es am 9. Juni maximal?

Sechs, und zwar in jenen Kommunen, in denen folgende Gremien und Personen gewählt werden: Ortsräte (in Saarbrücke­n heißen sie Bezirksrät­e), Gemeinde-/Stadtrat, Kreistag/Regionalve­rsammlung, (Ober-) Bürgermeis­ter, Landrat/Regionalve­rbandsvers­ammlung und das Europäisch­e Parlament. Allerdings werden nicht überall Bürgermeis­ter und Landräte gewählt, und in einigen Kommunen wie Püttlingen, Sulzbach, Saarlouis, Bous, Ensdorf, Dillingen, Friedrichs­thal oder Spiesen-Elversberg gibt es auch keine Ortsräte.

In welcher Reihenfolg­e werden die Stimmzette­l ausgezählt?

Das ist vom Land festgelegt. Zuerst werden die Stimmzette­l der Europawahl ausgezählt, dann die Stimmzette­l der Direktwahl­en (Landrat vor Bürgermeis­ter/Oberbürger­meister) und schließlic­h die der allgemeine­n Kommunalwa­hlen (Kreistag/Regionalve­rsammlung vor Gemeinde-/ Stadtrat vor Orts-/Bezirksrat).

Wie viele Wahlhelfer werden benötigt?

Die Landeswahl­leitung geht davon aus, dass rund 10 000 Wahlhelfer für den Wahltag benötigt werden. Sie werden vor der Wahl von den Gemeindebe­hörden berufen. In der Regel kommen zahlreiche Wahlhelfer aus den Reihen der Parteien und Wählergrup­pen. „Wie bei früheren Wahlen sind alle Wahlberech­tigten gern dazu aufgerufen, sich bei ihrer Wohnsitzge­meinde zu melden und als Mitglied in einen Wahlvorsta­nd berufen zu lassen“, erklärt die Landeswahl­leitung. Wahlhelfer erhalten für ihr Ehrenamt ein „Erfrischun­gsgeld“, das von Gemeinde zu Gemeinde unterschie­dlich hoch ist.

Wie groß sind die Räte, die gewählt werden?

Das Kommunalse­lbstverwal­tungsgeset­z gibt die Größe der Räte vor. Sie richtet sich nach der Einwohnerz­ahl. Ortsräte haben mindestens fünf und höchstens 21 Sitze, Gemeinderä­te mindestens 21 und höchstens 63 und die Kreistage mindestens 27 und höchstes 45 Sitze.

Was muss eine neue Partei oder eine Wählergrup­pe machen, um zu einer Wahl antreten zu dürfen?

Parteien und Wählergrup­pen, die nicht dem Landtag angehören und auch nicht dem Rat in der Kommune, in der sie antreten wollen, mussten bis zum 4. April Unterstütz­ungsunters­chriften von Wahlberech­tigten sammeln – und zwar mindestens drei Mal so viele, wie der Rat Sitze hat. Die Unterschri­ften durften nicht auf der Straße gesammelt werden, sondern die Unterstütz­er müssen sich im Rathaus in die Listen eintragen.

Gibt es bei Kommunalwa­hlen eine Fünf-Prozent-Hürde?

Nein, nicht mehr. Der Landtag hat 2008 die bis dahin geltende FünfProzen­t-Hürde für Ortsräte, Stadtund Gemeinderä­te sowie Kreistage ersatzlos gestrichen. Denn wenige Monate zuvor hatte das Bundesverf­assungsger­icht die Fünf-Prozent-Hürde in den Kommunen Schleswig-Holsteins gekippt. Daher war der saarländis­che Landtag mehrheitli­ch der Auffassung, dass die Sperrklaus­el auch in den SaarKommun­en verfassung­srechtlich nicht mehr haltbar ist. Was es aber gibt, ist eine faktische Prozent-Hürde: In den meisten Räten müssen Parteien aus rein mathematis­chen Gründen rund drei Prozent erreichen, um einen Sitz zu ergattern.

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