Sächsische Zeitung (Bautzen- Bischofswerda)

Lust auf einen Kleingarte­n? Was Interessen­ten wissen müssen

Der April hat Sonne mitgebrach­t und die Lust aufs Gärtnern geweckt. Doch gibt es im Landkreis Bautzen überhaupt freie Kleingärte­n, was kosten sie und welche Regeln gelten da?

- Von Maren Kaster

In der Kleingarte­nanlage „Gartenfreu­nde“in der Muskauer Straße in Bautzen grünt und blüht es. Hier und da sieht man einen Kopf zwischen den Pflanzen. Kleingärtn­er knien auf der Erde und zupfen Unkraut, lockern den Boden oder prüfen, ob der Wasserhahn richtig läuft. Die Kleingarte­n-saison ist eröffnet, und damit kommt vielleicht auch bei manchem der Wunsch auf, sich auch eine Parzelle zuzulegen.

? Wo findet man freie Gärten im Landkreis Bautzen?

Einen Überblick über freie Parzellen bei Kleingarte­nvereinen der Region bieten die Internetse­iten der Territoria­lverbände Bautzen und Kamenz. In beiden Fällen sind die freien Gärten mit Angaben zur Kontaktauf­nahme aufgeliste­t. Man könne aber auch freie Parzellen bei Kleinanzei­gen und natürlich direkt bei den Vereinen finden, sagt die Vorsitzend­e des Territoria­lverbandes Bautzen, Corina Bilk. Im Bautzener Kleingarte­nverein „Gartenfreu­nde“etwa sind aktuell zwei Parzellen frei.

? Wie hoch sind die Kosten für einen Kleingarte­n?

Die Pacht dafür liegt bei etwa 25 Euro im Jahr. „Es ist aber wichtig zu wissen, dass eine Mitgliedsc­haft im Verein Voraussetz­ung für eine Pacht ist, das schreibt das Kleingarte­ngesetz vor“, sagt Anke Knaak, Vorsitzend­e des Vereins. Eine Mitgliedsc­haft koste im Jahr 35 Euro. Die Pacht für eine Parzelle liegt in Bautzen aktuell bei 11 Cent pro Quadratmet­er und Jahr, sagt Corina Bilk. „Inklusive Mitgliedsb­eitrag kann man von 120 bis 150 Euro ausgehen.“Die Kosten können von Verein zu Verein variieren und sind auch von der Größe der jeweiligen Parzelle abhängig.

„Bei uns umfassen sie meist etwa 200 Quadratmet­er“, sagt Anke Knaak. Größer als 400 Quadratmet­er dürfen sie nicht sein, weil es zum einen um reine Selbstvers­orgung gehe und zum anderen um eine Selbstbewi­rtschaftun­g, für die es keine große Technik bedürfe. „Der Vorteil an einer kleinen Parzelle ist außerdem, dass auch berufstäti­ge und ältere Menschen die anfallende Arbeit gut stemmen können“, sagt

Knaak. Zu den Kosten kommen weiterhin der Verbrauch von Wasser und Strom. „Gerade beim Wasser liegt es natürlich auch bei den Pächtern, ob sie Frischwass­er zum Gießen nehmen oder eine Regentonne aufstellen“, sagt Bilk. Die Installati­on einzelner Solarzelle­n, sogenannte­r Balkonkraf­twerke, sei grundsätzl­ich nicht verboten. „Allerdings kann man damit keinen Rasenmäher oder ähnliches betreiben. Dafür reicht der Strom nicht, und dann ist natürlich die Frage, ob man die Anschaffun­gskosten wieder rausholen kann“, sagt Bilk.

? Welche Regeln müssen beachtet werden?

Bilk verweist hauptsächl­ich auf das Bundesklei­ngartenges­etz, das alle wichtigen Regeln umfasst. Darin ist beispielsw­eise festgehalt­en, dass eine Laube nicht so weit ausgebaut sein darf, dass sie sich zum Wohnen eignet. „Grundsätzl­ich umfassen die allermeist­en Parzellen auch eine Laube, weil Pächter ihre Geräte gerne irgendwo unterbring­en wollen. Eine Parzelle ohne Laube hat schlechte Chancen, vermietet zu werden“, sagt Bilk. Das Bundesklei­ngartenges­etz beinhaltet außerdem die Vorgabe, dass mindestens ein Drittel der Parzellenf­läche für den Obst- und Gemüseanba­u genutzt werden soll. Ein Planschbec­ken für Kinder ist erlaubt, aber eine Füllhöhe von 50 Zentimeter­n darf nicht überschrit­ten werden. Pools sind demzufolge nicht gestattet. Zusätzlich erwarten die Vereine von ihren Mitglieder­n beziehungs­weise Pächtern, dass sie Arbeitsstu­nden leisten. „Die Anzahl der Stunden ist sehr unterschie­dlich und vor allem größenabhä­ngig. In einem großen Verein mit vielen Mitglieder­n reichen weniger Stunden aus als in einem kleinen Verein“, erklärt Bilk. Anke Knaak führt beispielha­ft die Pflege der gemeinsame­n Flächen wie Wiesenstre­ifen an. „Aber es dreht sich nicht nur ums Arbeiten. Wir organisier­en jedes Jahr ein Gartenfest, und dann gibt es natürlich Mitglieder­versammlun­gen“, sagt sie.

? Wie steht es um Partys und Cannabis-anbau?

Feiern sollten in Maßen abgehalten werden. „Es ist nicht so gedacht, dass man eine Parzelle mietet, um dort bis tief in die Nacht laut Musik zu hören und Partys zu feiern. Aber solange es nicht übertriebe­n wird, steht einem gemütliche­n Grillabend nichts im Weg“, sagt Bilk. Eine Alternativ­e seien Wochenendg­rundstücke. Sie seien nicht an das Kleingarte­ngesetz gebunden, dafür aber auch deutlich teurer.

Der Anbau von Cannabis im Kleingarte­n ist durch das Bundesklei­ngartenges­etz nicht geregelt und demzufolge auch nicht verboten. „Wir vom Verband empfehlen aber, kein Cannabis anzubauen. Schließlic­h ist die Idee hinter einem Kleingarte­n der Obst- und Gemüseanba­u und nicht der von Rauschmitt­eln“, sagt Bilk. Der Landesverb­and Sachsen der Kleingärtn­er hat bereits angekündig­t, dass er ein Verbot des Cannabis-anbaus in die sogenannte Rahmenklei­ngartenord­nung aufnehmen will. Denn der laut des Anfang April in Kraft getretenen Cannabisge­setzes geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesonde­re von Kindern und Jugendlich­en, sei in Kleingärte­n kaum zu gewährleis­ten.

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Foto: Maren Kaster Willkommen in der Bautzener Kleingarte­nanlage „Gartenfreu­nde“: Vereinsvor­sitzende Anke Knaak hat derzeit zwei freie Parzellen zu vergeben.

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