Sächsische Zeitung (Bautzen- Bischofswerda)
Lust auf einen Kleingarten? Was Interessenten wissen müssen
Der April hat Sonne mitgebracht und die Lust aufs Gärtnern geweckt. Doch gibt es im Landkreis Bautzen überhaupt freie Kleingärten, was kosten sie und welche Regeln gelten da?
In der Kleingartenanlage „Gartenfreunde“in der Muskauer Straße in Bautzen grünt und blüht es. Hier und da sieht man einen Kopf zwischen den Pflanzen. Kleingärtner knien auf der Erde und zupfen Unkraut, lockern den Boden oder prüfen, ob der Wasserhahn richtig läuft. Die Kleingarten-saison ist eröffnet, und damit kommt vielleicht auch bei manchem der Wunsch auf, sich auch eine Parzelle zuzulegen.
? Wo findet man freie Gärten im Landkreis Bautzen?
Einen Überblick über freie Parzellen bei Kleingartenvereinen der Region bieten die Internetseiten der Territorialverbände Bautzen und Kamenz. In beiden Fällen sind die freien Gärten mit Angaben zur Kontaktaufnahme aufgelistet. Man könne aber auch freie Parzellen bei Kleinanzeigen und natürlich direkt bei den Vereinen finden, sagt die Vorsitzende des Territorialverbandes Bautzen, Corina Bilk. Im Bautzener Kleingartenverein „Gartenfreunde“etwa sind aktuell zwei Parzellen frei.
? Wie hoch sind die Kosten für einen Kleingarten?
Die Pacht dafür liegt bei etwa 25 Euro im Jahr. „Es ist aber wichtig zu wissen, dass eine Mitgliedschaft im Verein Voraussetzung für eine Pacht ist, das schreibt das Kleingartengesetz vor“, sagt Anke Knaak, Vorsitzende des Vereins. Eine Mitgliedschaft koste im Jahr 35 Euro. Die Pacht für eine Parzelle liegt in Bautzen aktuell bei 11 Cent pro Quadratmeter und Jahr, sagt Corina Bilk. „Inklusive Mitgliedsbeitrag kann man von 120 bis 150 Euro ausgehen.“Die Kosten können von Verein zu Verein variieren und sind auch von der Größe der jeweiligen Parzelle abhängig.
„Bei uns umfassen sie meist etwa 200 Quadratmeter“, sagt Anke Knaak. Größer als 400 Quadratmeter dürfen sie nicht sein, weil es zum einen um reine Selbstversorgung gehe und zum anderen um eine Selbstbewirtschaftung, für die es keine große Technik bedürfe. „Der Vorteil an einer kleinen Parzelle ist außerdem, dass auch berufstätige und ältere Menschen die anfallende Arbeit gut stemmen können“, sagt
Knaak. Zu den Kosten kommen weiterhin der Verbrauch von Wasser und Strom. „Gerade beim Wasser liegt es natürlich auch bei den Pächtern, ob sie Frischwasser zum Gießen nehmen oder eine Regentonne aufstellen“, sagt Bilk. Die Installation einzelner Solarzellen, sogenannter Balkonkraftwerke, sei grundsätzlich nicht verboten. „Allerdings kann man damit keinen Rasenmäher oder ähnliches betreiben. Dafür reicht der Strom nicht, und dann ist natürlich die Frage, ob man die Anschaffungskosten wieder rausholen kann“, sagt Bilk.
? Welche Regeln müssen beachtet werden?
Bilk verweist hauptsächlich auf das Bundeskleingartengesetz, das alle wichtigen Regeln umfasst. Darin ist beispielsweise festgehalten, dass eine Laube nicht so weit ausgebaut sein darf, dass sie sich zum Wohnen eignet. „Grundsätzlich umfassen die allermeisten Parzellen auch eine Laube, weil Pächter ihre Geräte gerne irgendwo unterbringen wollen. Eine Parzelle ohne Laube hat schlechte Chancen, vermietet zu werden“, sagt Bilk. Das Bundeskleingartengesetz beinhaltet außerdem die Vorgabe, dass mindestens ein Drittel der Parzellenfläche für den Obst- und Gemüseanbau genutzt werden soll. Ein Planschbecken für Kinder ist erlaubt, aber eine Füllhöhe von 50 Zentimetern darf nicht überschritten werden. Pools sind demzufolge nicht gestattet. Zusätzlich erwarten die Vereine von ihren Mitgliedern beziehungsweise Pächtern, dass sie Arbeitsstunden leisten. „Die Anzahl der Stunden ist sehr unterschiedlich und vor allem größenabhängig. In einem großen Verein mit vielen Mitgliedern reichen weniger Stunden aus als in einem kleinen Verein“, erklärt Bilk. Anke Knaak führt beispielhaft die Pflege der gemeinsamen Flächen wie Wiesenstreifen an. „Aber es dreht sich nicht nur ums Arbeiten. Wir organisieren jedes Jahr ein Gartenfest, und dann gibt es natürlich Mitgliederversammlungen“, sagt sie.
? Wie steht es um Partys und Cannabis-anbau?
Feiern sollten in Maßen abgehalten werden. „Es ist nicht so gedacht, dass man eine Parzelle mietet, um dort bis tief in die Nacht laut Musik zu hören und Partys zu feiern. Aber solange es nicht übertrieben wird, steht einem gemütlichen Grillabend nichts im Weg“, sagt Bilk. Eine Alternative seien Wochenendgrundstücke. Sie seien nicht an das Kleingartengesetz gebunden, dafür aber auch deutlich teurer.
Der Anbau von Cannabis im Kleingarten ist durch das Bundeskleingartengesetz nicht geregelt und demzufolge auch nicht verboten. „Wir vom Verband empfehlen aber, kein Cannabis anzubauen. Schließlich ist die Idee hinter einem Kleingarten der Obst- und Gemüseanbau und nicht der von Rauschmitteln“, sagt Bilk. Der Landesverband Sachsen der Kleingärtner hat bereits angekündigt, dass er ein Verbot des Cannabis-anbaus in die sogenannte Rahmenkleingartenordnung aufnehmen will. Denn der laut des Anfang April in Kraft getretenen Cannabisgesetzes geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, sei in Kleingärten kaum zu gewährleisten.