Sächsische Zeitung (Bautzen- Bischofswerda)

34-Jähriger soll Ex-freundin ausgeraubt haben

Einem Rammenauer wird vorgeworfe­n, seine Ex-freundin bestohlen und geschlagen sowie einen Busfahrer angegriffe­n zu haben. Vor Gericht nimmt der Fall überrasche­nde Wendungen.

- Von Tim Ruben Weimer

Was man von dieser Beziehungs­kiste halten soll, weiß ich auch nicht“, resümiert Strafricht­er Dirk Hertle, nachdem die ehemalige Freundin eines 34-jährigen Rammenauer­s in Bautzen vor Gericht gegen ihren damaligen Freund ausgesagt hat. Im Juli 2022 soll er die Tschechin in ihrer Wohnung direkt am Bischofswe­rdaer Bahnhof ausgeraubt haben. Eigentlich habe er nur seinen Fernseher und seine X-box aus der Wohnung seiner Freundin abholen wollen, nachdem die Beziehung zu Ende gegangen war, sagt er.

Doch dann, so lautet der Vorwurf der Tschechin, habe er zusätzlich ein iphone im Neuwert von 649 Euro, ein Samsunghan­dy im Neuwert von 745 Euro und ein Tablet mitgehen lassen und sie dabei geschlagen. Doch vor Gericht drückt sich die Frau uneindeuti­g aus: „Na klar, er hat immer geschlagen“, antwortet sie ausweichen­d auf die Fragen des Richters, dem konkrete Aussagen zur Tat offensicht­lich lieber wären. Wie genau er sie angegriffe­n habe, das wisse sie nicht mehr.

Opfer erinnert sich nicht mehr

In den Tagen darauf habe er ihr weitere Drohnachri­chten geschriebe­n. Die Frage ist: Mit welchem Handy empfing sie diese Nachrichte­n, wenn ihr Ex-freund doch sämtliche Handys mitgehen ließ? Vodafone habe ihr schon am Tag danach ein Ersatzhand­y mit Sim-karte zur Verfügung gestellt, sagt sie. „Das ist unglaubwür­dig, das dauert doch mindestens eine Woche“, erwidert der Verteidige­r des Angeklagte­n, Sven Biebrach. Auch vorzeigen könne sie die Nachrichte­n nicht mehr, sie seien längst gelöscht. Auch zu einem weiteren Treffen der beiden im Oktober 2022 stellen sich Fragen. Angeblich habe der Angeklagte seine Ex-freundin vor ihrer Wohnung überrascht und Geld von ihr gefordert. Er habe sie deswegen auch auf die Motorhaube ihres Autos gedrückt, wovon sie Hämatome und Kratzer an der Brust erlitten habe. Anschließe­nd habe er sie zur Polizei geschleppt, um dort den Fall zu klären.

„Das macht doch überhaupt keinen Sinn“, kommentier­t auch Staatsanwä­ltin Doreen Lenuweit. „Sie müssen ihm doch etwas geschuldet haben, warum sollte er Sie sonst zur Polizei bringen?“„Er wollte einfach Geld haben“, antwortet die Exfreundin. „Einiges, was die Dame gesagt hat, war jetzt schon ein bisschen schwer zu verstehen“, kommentier­t Richter Hertle im Anschluss sarkastisc­h, man könne ihr aber nicht grundsätzl­ich unterstell­en, gelogen zu haben.

Busfahrer gar nicht geschlagen?

Auch in einem anderen Fall nimmt das Verfahren eine überrasche­nde Wendung: Der Angeklagte soll einen Busfahrer geschlagen haben, der sich darüber beschwert habe, dass er ihm am Bischofswe­rdaer Busbahnhof den Einstiegso­rt zugeparkt habe. Als der Busfahrer aussagt, heißt es jedoch plötzlich: „Er war auf dem besten Weg, mich zu schlagen“, getroffen habe er aber nicht. Rechtlich macht das einen deutlichen Unterschie­d, weshalb Richter Hertle von der Bewertung dieses Vorfalls absieht.

Dass der Rammenauer wohl keinen Raub begangen hat, worauf eine Gefängniss­trafe stehen würde, wird schnell klar obwohl er aufgrund von zahlreiche­n, aber nicht schwerwieg­enden Drogendeli­kten kein unbeschrie­benes Blatt ist. Seit seinem 18. Lebensjahr habe er regelmäßig Drogen konsumiert, sagt der gelernte Koch. „Ich habe mich damals um nichts gekümmert“, sagt er, durch den Konsum von Cannabis und Crystal habe er Freunde und seine Arbeitsste­lle verloren. Um wenigstens an ein wenig Geld zu kommen, habe er dann auf Ebay Kleinanzei­gen unter dem Namen Sandra zwei iphones verkauft, die er aber gar nicht besessen habe.

Wegen dieser Taten und weil Richter Dirk Hertle der tschechisc­hen Freundin trotz ihrer verwirrend­en Aussagen glaubt, dass ihr die Handys gestohlen wurden, muss der Rammenauer eine Geldstrafe von 6.300 Euro und weitere 1.500 Euro Wertersatz zahlen, „wenn Sie dann irgendwann einmal Geld haben“, so der Richter. Immerhin: Von den Drogen ist der Verurteilt­e nach einer erfolgreic­hen Therapie zuerst einmal losgekomme­n.

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