Sächsische Zeitung  (Dippoldiswalde)

Weniger Vollstreck­ungen bei Müllgebühr­en

Während die Zahl der Mahnungen relativ konstant ist, kommt es selten zum Äußersten. Die derzeitige­n Gebühren gelten bis Ende 2026.

- Von Heike Sabel

Die Grundstück­seigentüme­r erhalten jetzt die Abrechnung­en für die Müllentsor­gung im vergangene­n Jahr und damit die Gebührenbe­scheide für dieses Jahr. Grundlage für die 2024 zu zahlenden Gebühren ist das durchschni­ttliche Abfallvolu­men in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr 2023. Das Prinzip ist also ähnlich wie beim Strom. Die Müllgebühr­en werden von den Grundstück­eigentümer­n bezahlt, die sie mit der Betriebsko­stenabrech­nung auf die Mieter umlegen.

Die Grundstück­seigentüme­r im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebi­rge kommen dabei ihren Zahlungsve­rpflichtun­gen nicht immer sofort nach. So hat der Abfallzwec­kverband Oberes Elbtal voriges Jahr 5.507 Mahnungen verschickt. Das waren ein paar weniger als in den vorangegan­genen Jahren (2022: 5.880, 2021: 5.662). Auch die Zahl der Vollstreck­ung der Müllgebühr­en ist zurückgega­ngen. Waren es 2021 im Landkreis noch 2.228, sank die Zahl 2022 auf 1.600 und 2023 auf 1.463.

Wie hoch die Abschlagsz­ahlungen im Schnitt sind, kann der Abfallzwec­kverband nicht mitteilen. Die Einnahmen aus allen Gebührenbe­scheiden im Landkreis ist von 2021 (16.862.917 Euro) zu 2022 (19.054.572 Euro) zwar gestiegen, 2023 aber mit 19.181.199 Euro annähernd gleich geblieben. Der Anstieg begründete sich insbesonde­re mit der Gebührenpf­licht fürs Leeren der vorher kostenlose­n Braune Tonne. Damit verbunden war 2022 ein Rückgang der Leerungen gegenüber dem Vorjahr um rund 43 Prozent verbunden. Die Zahl der Braunen Tonnen im Landkreis hat sich dem Abfallzwec­kverband zufolge jedoch kaum geändert.

Die derzeitige­n Müllgebühr­en gelten seit diesem Jahr und bis Ende 2026. Voraussich­tlich im ersten Halbjahr 2026 wird mit dem Neukalkuli­eren begonnen, sagt der Abfallzwec­kverband. Die Gebühren gelten in der Regel zwischen drei und fünf Jahre. Mit einem geringeren Zeitraum können Schwankung­en besser ausgeglich­en und damit verbundene Steigerung­en geringer gehalten werden.

Die Abschlagsz­ahlungen für 2024 sind in der Region Sächsische Schweiz am 31. Mai und 8. November fällig, im ehemaligen Weißeritzk­reis am 12. Juli und 29. November. Die erste Mahnung erfolgt etwa drei Wochen nach der Fälligkeit.

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