Alkoholunfall: Ist jetzt das Hochbett Schuld?
Ein 52-jähriger Autofahrer sagt, er habe das Steuer verrissen, als im Fond die Möbel umkippten.
Wohl dem, der „nachtrinkt“! Ein Gastwirt aus dem Szeneviertel Neustadt hat ebenda einen Alkoholunfall gebaut und sich dann aus dem Staub gemacht. Nun stand er vor dem Amtsgericht Dresden: wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Alkohol am Steuer und Unfallflucht. Laut Anklage wurden bei dem 52-jährigen Kneiper zweieinhalb Stunden nach dessen Blaufahrt noch immer 2,71 Promille festgestellt. Am 31. Oktober vergangenen Jahres soll er gegen 19.25 Uhr mit einem Peugeot-Transporter in der Förstereistraße einen Mercedes gerammt haben, der an der gegenüberliegenden Fahrbahnseite friedlich vor sich hin parkte. Der Angeklagte habe den Unfall bemerkt, aber sei weitergefahren, ohne sich um den Schaden von knapp 3.000 Euro zu kümmern. Noch in der Nacht wurde sein Führerschein eingezogen.
Das Gericht hatte den Angeklagten per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen und einem einjährigen Fahrverbot verurteilt. Weil er das Urteil nicht akzeptierte, fand nun eine Hauptverhandlung statt. Im Prozess ließ sich der Angeklagte von seinem Verteidiger Klaus Kucklick vertreten. Er selbst war zur Überraschung seines Anwalts nicht erschienen. Sein Mandant, so der Verteidiger, habe den Transporter nur ausnahmsweise gefahren, weil er große Pakete zu transportieren hatte. Das in Einzelteilen verpackte Hochbett seiner Tochter von einem schwedischen Möbelhaus habe hochkant auf der Ladefläche gestanden. Wegen einer Baustelle habe der Wirt einen Umweg fahren müssen, der ihn in die Förstereistraße führte. Dort geschah dann das folgenschwere Malheur.
„In einer Linkskurve sind die Kartons umgefallen. Er hat sich erschrocken, nach rechts gelenkt und den Pkw gestreift“, schilderte Kucklick den Unfallhergang. Sein Mandant habe gehalten, sei der Meinung gewesen, dass nur der Mercedes-Spiegel eingeklappt sei, und sei daher weitergefahren. Schäden habe er nicht bemerkt. Ja, der Angeklagte sei alkoholisiert gewesen. Den meisten Alkohol jedoch habe er erst zu Hause getrunken, wo er in eineinhalb Stunden zwei Flaschen Sekt zu sich genommen haben will.
Den „letzten Schluck der zweiten Flasche“habe der Wirt noch in der Hand gehabt, als die Polizei bei ihm geklingelt habe, so Kucklick. Der Anwalt argumentierte daher, dass sich zur Tatzeit nicht mehr als 0,9 Promille Alkohol im Mandanten-Blut befunden haben könnten. Juristen nennen das „Nachtrunk“. Je später die Polizei kommt, desto mehr kann man trinken.
Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften Wirt zu 2.800 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze). Sein Führerschein bleibt noch für sechs Monate unter Verschluss.