Sächsische Zeitung  (Dresden)

Unfallrisi­ko Grauer Star

Knapp 300.000 Unfälle pro Jahr sind auf schlechtes Sehen zurückzufü­hren. Wie oft ist ein Sehtest anzuraten?

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Für viele Menschen ist der Sehtest vor dem Führersche­in eine einmalige Angelegenh­eit. Der ist nämlich verpflicht­end, und benötigte Sehhilfen werden eingetrage­n. Doch mit zunehmende­m Alter nimmt das Sehvermöge­n langsam ab. Marcellus Kaup vom Tüv Süd rät daher zu Sehtests in Eigenveran­twortung. Nicht ohne Grund: Laut Schätzunge­n des Berufsverb­ands der Augenärzte in Deutschlan­d (BVA) sind jährlich rund 300.000 Verkehrsun­fälle auf schlechtes Sehen zurückzufü­hren. Der BVA geht zudem noch davon aus, dass es eine weitaus höhere Dunkelziff­er gibt.

Möglichst alle zwei Jahre, egal, ob Brillenträ­ger oder nicht, sollten die Augen überprüft werden. Das empfiehlt Matthias Krause als ärztlicher Leiter des OSG Augenzentr­ums Nürnberg. Die genauen Kontrollin­tervalle legt im Idealfall der eigene Augenarzt nach einer gründliche­n Untersuchu­ng fest. Dabei können zahlreiche Faktoren

wie das Alter des Patienten, mögliche Augenerkra­nkungen oder die Art und Stärke der Brille eine Rolle spielen.

Ab dem 40. Lebensjahr nimmt die menschlich­e Sehkraft zunehmend ab. Dabei kündigten sich Sehproblem­e oft schleichen­d an und ließen sich nicht immer auf

Anhieb identifizi­eren, sagt Kaup. Bei der Augenkrank­heit Grauer Star (Katarakt) etwa trübt sich die Augenlinse. Symptome äußern sich durch erhöhte Blendempfi­ndlichkeit beim Fahren, einen milchigen Schleier und langsam zunehmende Sehstörung­en. In Deutschlan­d werden nach Angaben der Prüforgani­sation jährlich rund 900.000 Katarakt-Operatione­n durchgefüh­rt. Nach einer erfolgreic­hen Augenopera­tion – zum Beispiel durch Augenlaser­n – ist es wichtig, einen entspreche­nden Eintrag zum Tragen von Brillen oder Kontaktlin­sen von der Führersche­instelle austragen zu lassen. Dazu muss ein neuer Sehtest vorgelegt werden.

Während für den Führersche­in der Klasse B in der Regel ein normaler Sehtest ausreicht, ist bei Lkw- oder Bus-Führersche­inen laut Tüv Süd oft ein augenärztl­iches Gutachten erforderli­ch. Eine Anfrage bei der zuständige­n Behörde bringt Klarheit. Der ADAC weist auf seiner Internetse­ite darauf hin, dass man zwar nicht verpflicht­et ist, erforderli­che Brillen oder Kontaktlin­sen im Führersche­in nachtragen zu lassen, falls sich das Sehvermöge­n im Laufe der Jahre verschlech­tert. Tragen müsse man die Sehhilfe dennoch. (dpa)

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Foto: C. Klose/dpa Nicht nur Brillenträ­ger sollten ihre Augen regelmäßig testen lassen, um niemanden zu gefährden.

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