Unfallrisiko Grauer Star
Knapp 300.000 Unfälle pro Jahr sind auf schlechtes Sehen zurückzuführen. Wie oft ist ein Sehtest anzuraten?
Für viele Menschen ist der Sehtest vor dem Führerschein eine einmalige Angelegenheit. Der ist nämlich verpflichtend, und benötigte Sehhilfen werden eingetragen. Doch mit zunehmendem Alter nimmt das Sehvermögen langsam ab. Marcellus Kaup vom Tüv Süd rät daher zu Sehtests in Eigenverantwortung. Nicht ohne Grund: Laut Schätzungen des Berufsverbands der Augenärzte in Deutschland (BVA) sind jährlich rund 300.000 Verkehrsunfälle auf schlechtes Sehen zurückzuführen. Der BVA geht zudem noch davon aus, dass es eine weitaus höhere Dunkelziffer gibt.
Möglichst alle zwei Jahre, egal, ob Brillenträger oder nicht, sollten die Augen überprüft werden. Das empfiehlt Matthias Krause als ärztlicher Leiter des OSG Augenzentrums Nürnberg. Die genauen Kontrollintervalle legt im Idealfall der eigene Augenarzt nach einer gründlichen Untersuchung fest. Dabei können zahlreiche Faktoren
wie das Alter des Patienten, mögliche Augenerkrankungen oder die Art und Stärke der Brille eine Rolle spielen.
Ab dem 40. Lebensjahr nimmt die menschliche Sehkraft zunehmend ab. Dabei kündigten sich Sehprobleme oft schleichend an und ließen sich nicht immer auf
Anhieb identifizieren, sagt Kaup. Bei der Augenkrankheit Grauer Star (Katarakt) etwa trübt sich die Augenlinse. Symptome äußern sich durch erhöhte Blendempfindlichkeit beim Fahren, einen milchigen Schleier und langsam zunehmende Sehstörungen. In Deutschland werden nach Angaben der Prüforganisation jährlich rund 900.000 Katarakt-Operationen durchgeführt. Nach einer erfolgreichen Augenoperation – zum Beispiel durch Augenlasern – ist es wichtig, einen entsprechenden Eintrag zum Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen von der Führerscheinstelle austragen zu lassen. Dazu muss ein neuer Sehtest vorgelegt werden.
Während für den Führerschein der Klasse B in der Regel ein normaler Sehtest ausreicht, ist bei Lkw- oder Bus-Führerscheinen laut Tüv Süd oft ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Eine Anfrage bei der zuständigen Behörde bringt Klarheit. Der ADAC weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass man zwar nicht verpflichtet ist, erforderliche Brillen oder Kontaktlinsen im Führerschein nachtragen zu lassen, falls sich das Sehvermögen im Laufe der Jahre verschlechtert. Tragen müsse man die Sehhilfe dennoch. (dpa)