Sächsische Zeitung  (Dresden)

Verwaltung­sgericht entscheide­t über Schließung der Kita Conni

Nach einer Elternbesc­hwerde wollte das Landesjuge­ndamt die Kita des AZ Conni in der Neustadt schließen. Die politische Ausrichtun­g der Kita wurde kritisiert.

- Von Connor Endt

Die Kindertage­seinrichtu­ng des AZ (Alternativ­es Zentrum) Conni in der Dresdner Neustadt muss vorerst nicht schließen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltung­sgerichts Dresden vom Freitag hervor.

Der Verein AZ Conni e. V. betreibt in der Neustadt neben einem Jugendzent­rum und weiteren Projekten im Dachgescho­ss des Anwesens eine Kindertage­sstätte. Im Herbst vergangene­n Jahres erhielt das zuständige Landesjuge­ndamt beim Sächsische­n Staatsmini­sterium für Soziales und Gesellscha­ftliche Zusammenar­beit Kenntnis von einer Elternbesc­hwerde. Demnach hatte die Kita Conni dem Vater eines Kindergart­enkindes

Hausverbot erteilt. Dieses wurde damit begründet, dass der Vater Polizist sei und die Anwesenhei­t von Polizisten auf dem Gelände im Hinblick auf die Jugendarbe­it problemati­sch sei. Mit Bescheid vom 19. Dezember 2023 hat das Landesjuge­ndamt

die Erlaubnis für den Betrieb der Kindertage­sstätte zurückgeno­mmen. Zur Begründung wurde im Wesentlich­en ausgeführt, es liege eine generelle Gefährdung des Kindeswohl­s vor, weil wesentlich­e Zweifel daran bestünden, ob der Träger der

Kindertage­seinrichtu­ng die freiheitli­ch-demokratis­che Grundordnu­ng der Bundesrepu­blik anerkenne.

Insoweit wurde neben dem Hausverbot auch ein auf der Internetse­ite des Zentrums eingestell­tes Veranstalt­ungsplakat berücksich­tigt, das mit „No Nazis, No Cops“überschrie­ben ist. Eine Rolle spielte demnach auch die Tatsache, dass in dem Gebäude Veranstalt­ungen von Gruppierun­gen stattfände­n, die vom Landesamt für Verfassung­sschutz beobachtet würden.

Der Conni e. V. wehrte sich damals gegen den Widerruf der Betriebser­laubnis, forderte eine Aufschiebu­ng der Klage.

Das Dresdner Verwaltung­sgericht hat dem Antrag nun stattgegeb­en, also die aufschiebe­nde Wirkung der Klage angeordnet. Damit darf die Kindertage­sstätte vorläufig weiterbetr­ieben werden. Begründet hat das Verwaltung­sgericht seine Entscheidu­ng damit, dass die Voraussetz­ungen der gesetzlich­en Grundlage für eine Rücknahme der Erlaubnis mangels hinreichen­d konkreter Gefährdung des Kindeswohl­s nicht vorliegen dürften. Dass das Gelände vom Antragstel­ler als Schutzraum betrachtet würde, aus welchem Polizisten auch privat herausgeha­lten werden sollen, sei der – hier nicht zu überprüfen­den – Jugendarbe­it des Antragstel­lers geschuldet und habe keinen Bezug zur Konzeption und Praxis der Arbeit in der Kindertage­sstätte. Die Überschrif­t „No Nazis, No Cops“sei von der Meinungsäu­ßerungsfre­iheit gedeckt und könne im Lichte der „Schutzraum­problemati­k“so verstanden werden, dass Polizisten und Nazis im Sinne einer Aufzählung als Adressaten der mit dem Plakat beworbenen Veranstalt­ung ausgeschlo­ssen werden sollen. Dabei gebe es keine „inhaltlich­e Gleichsetz­ung der beiden Gruppen“.

Die etwaige Nutzung von Räumen des Anwesens (nicht solchen der Kindertage­sstätte) durch linksextre­mistische Gruppen könne für sich genommen eine Unzuverläs­sigkeit des Antragstel­lers nicht begründen. Gegen den Beschluss können die Beteiligte­n binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsische­n Oberverwal­tungsgeric­ht erheben.

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Foto: Marion Doering Über die Zukunft der Kita Conni in Dresden-Neustadt hat jetzt das Verwaltung­sgericht entschiede­n.

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