Kippt das Cannabis-Gesetz?
Die Ampel hat den Besitz von Cannabis freigegeben. Die Union will das verhindern. Was nun kommen kann – und was nicht.
Berlin. Das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ist eines der AmpelProjekte, das bisher recht unumstritten war zwischen SPD, Grünen und FDP. Zum 1. April schon sollte es in Kraft treten. Am kommenden Freitag steht es auf der Tagesordnung des Bundesrates. Danach soll es nach dem Willen der Koalition erlaubt sein, dass Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis zum öffentlichen Eigenkonsum besitzen dürfen. In der Wohnung sollen es 50 Gramm sein – und bis zu drei CannabisPflanzen darf man daheim stehen haben. Im Umfeld von Schulen oder Sportanlagen soll der Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit untersagt sein. Die Union will sich im Bundesrat dagegen sperren. Aber das
Gesetz braucht die Zustimmung der Länderkammer nicht. Es geht nur darum, ob der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft. Dafür bräuchte es die Zustimmung über die Union hinaus. Ein Vermittlungsverfahren wäre also nur möglich, wenn SPD und Grüne in den Ländern mittun. Dennoch herrscht Aufregung in der Ampelkoalition. Der Grund ist, dass gleich drei Ausschüsse des Bundesrats ein Vermittlungsverfahren empfohlen haben – der Gesundheitsausschuss, der Innenausschuss, der Rechtsausschuss. Die Liste der sachlichen Einwände ist 16 Seiten lang, es geht um Mengenbegrenzungen, rückwirkende Amnestien, Straffreiheitsfristen sowie „Anbauvereinigungen“und gipfelt in der Forderung, das Inkrafttreten des Gesetzes auf den 1. Oktober zu verschieben. Vor allem die Frage der Amnestie treibt die Länder um. Verhängte Haft- und Geldstrafen, die nun nicht mehr strafbar wären, sollen erlassen sowie aus dem Strafregister getilgt werden. Strittig ist der Aufwand. Aus den Ländern heißt es, bis zu 210.000 Strafakten müssten gesichtet werden. Das Bundesgesundheitsministerium
schätzt die Zahl auf nur 7.500. In der Koalition wird befürchtet, dass wegen einiger fachlicher Streitpunkte am Ende das ganze Gesetz tot sein könnte. Vor allem den Grünen liegt die CannabisLegalisierung sehr am Herzen. In den Landeskabinetten aber könnten die Grünen gegen das Vermittlungsverfahren votieren und damit die Enthaltung ihrer Regierung erwirken. Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat damit gedroht, das Cannabis-Gesetz im Vermittlungsausschuss zu blockieren. „Mein Ziel ist es, dass dieses Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss herauskommt“, sagte er und brachte damit die Linie der Union auf den Punkt. Die sächsischen Grünen, Kretschmers Koalitionspartner, haben postwendend erklärt, da nicht mitzumachen. Aber könnte die Union das Gesetz im Vermittlungsausschuss überhaupt durch Verfahrenstricks an die Wand fahren? Eine Anrufung zur generellen Überarbeitung ist unwahrscheinlich, die drei Ausschüsse nennen nur spezifische Gründe für eine Vermittlung. Doch es gibt eine weitere Möglichkeit, quasi am Vermittlungsausschuss vorbei. Sie wird auch gar nicht so selten genutzt. Die Bundesregierung könnte in der Bundesrats-Sitzung über eine Protokollerklärung Einwände gegen das Gesetz aufnehmen und in Aussicht stellen, darauf in einem neuen Gesetzesverfahren zügig einzugehen. Das CannabisGesetz würde damit zeitnah und in einem schnellen Verfahren ergänzt. Auch ein späterer Termin für das Inkrafttreten ließe sich so bestimmen. Der Vermittlungsausschuss wäre vermieden. Die Drohungen der Union liefen ins Leere.