Bei Verweigerung droht Führerscheinentzug
Der Ukraine fehlen nach über zwei Jahren Krieg Soldaten. Durch strenge Regeln sollen wehrfähige Männer erfasst werden.
In der von Russland angegriffenen Ukraine ist nach gut drei Monaten Diskussion ein umstrittenes Gesetz zur Mobilmachung verabschiedet worden. Für die Novelle stimmten 283 Abgeordnete bei 226 notwendigen Stimmen, meldeten ukrainische Medien am Donnerstag. Nicht im endgültigen Text enthalten ist das Recht für Soldaten, nach drei Jahren den Dienst zu quittieren. Dazu soll offenbar ein weiteres Gesetz verabschiedet werden.
Hauptsächlich verschärft die Novelle die Regeln der Erfassung von Wehrfähigen. Mit Inkrafttreten sind alle Männer im wehrfähigen Alter zwischen 18 und 60 Jahren verpflichtet, während des geltenden Kriegsrechts ihren Wehrpass bei sich zu führen. In zwei Monaten müssen die Männer auch ihre persönlichen Daten auf den aktuellen Stand bringen, sonst drohen Strafen. Neue ukrainische Reisedokumente im
Ausland werden künftig nur noch bei vorhandenen Wehrpapieren ausgestellt, die nur bei einer Rückkehr in die Ukraine erhältlich sind. Für ignorierte Einberufungen und Musterungsbescheide drohen Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Nach über zwei Jahren russischer Invasion haben die Streitkräfte Probleme, ihre Verluste mit neuen Soldaten auszugleichen. Präsident Wolodymyr Selenskyj hatte dafür kürzlich ein Gesetz in Kraft gesetzt, welches das Alter für Reservisten von 27 auf 25 Jahre absenkt. Frauen können sich freiwillig zum Dienst melden.
Armee, Nationalgarde und Grenzschutz haben zusammen gut über eine Million Frauen und Männer unter Waffen. Das verbliebene Mobilisierungspotenzial wurde von dem ukrainischen Portal texty.org.ua auf etwa fünf Millionen geschätzt. Trotz des seit Kriegsbeginn geltenden Ausreiseverbots für Wehrpflichtige sind Zehntausende mit gefälschten Dokumenten über die grüne Grenze ins Ausland geflüchtet. Im Land selbst sind allein in den Gebieten Poltawa, Iwano-Frankiwsk und Tscherniwzi mehr als 70.000 Personen zur Fahndung ausgeschrieben. (dpa)