Wagenknecht-Partei will sich zur Wahl einklagen
Für die Stadtratswahl wurden jetzt mehrere Wahlvorschläge zurückgewiesen. Das betrifft vor allem das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).
Dresden wählt und der Termin rückt näher. Am Donnerstag hat der Gemeindewahlausschuss entschieden, wer zur Stadtratswahl am 9. Juni antreten darf. Bei Weitem nicht alle Wahlvorschläge konnten zugelassen werden, weil unter anderem Unterschriften fehlten und Doppelkandidaturen vorlagen - aber es gab auch zwei Todesfälle. Nun bahnt sich juristischer Ärger an. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
? Worüber hat der Ausschuss entschieden?
Die Parteien und Wählervereinigungen, die zur Stadtratswahl antreten wollen, müssen Listen mit den aufgestellten Personen einreichen, die kandidieren wollen. Diese werden geprüft, ob die Kandidaten auch alle wählbar sind - also ob sie in Dresden wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind. Auch EU-Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Dresden leben und hier ihren Wohnsitz haben, können wählen und gewählt werden.
Alle Parteien und Vereinigungen, die bisher nicht im Stadtrat vertreten sind, müssen Unterstützerunterschriften nachweisen. Dafür benötigen sie in jedem der elf Dresdner Wahlkreise mindestens 22 Unterschriften von Einwohnern des jeweiligen Wahlkreises. In Dresden betrifft das für den 9. Juni, an dem der Stadtrat, die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte gewählt werden, das Team Zastrow, das Bündnis Sahra Wagenknecht, die Partei Volt, die Wahlplattform Dissident:innen und die rechtsextreme Kleinstpartei Freie Sachsen. CDU, die in Sachsen als rechtsextrem eingestufte AfD, FDP, SPD, Linke, Grüne, Freie Wähler, Piraten und die Satirepartei Die Partei können so antreten, weil sie bereits im Stadtrat sitzen.
? Welche Mängel wurden entdeckt?
Bei den Sitzungen des Ausschusses kommt es immer wieder zum Streichen von Kandidatinnen und Kandidaten. In diesem Fall war nach den Nominierungen jeweils ein Kandidat der Grünen und der Freien Sachsen verstorben. Da die Listen nicht verändert werden dürfen, nachdem sie einmal eingereicht sind, muss der Ausschuss die Streichung beschließen.
Bei den Piraten fehlte in Wahlkreis 2 (Neustadt) die Zustimmungserklärung eines Kandidaten – auch dessen Streichung musste beschlossen werden.
In den meisten Fällen fehlten aber benötigte Unterstützerunterschriften. Das betrifft vor allem Volt. In den Wahlkreisen 2 (Neustadt), 4 (Klotzsche/Weixdorf ), 6 (Gruna/Seidnitz/Tolkewitz), 7 (Bühlau/Loschwitz/Laubegast/Leuben/Kleinzschachwitz/Pillnitz), 8 (Strehlen bis Lockwitz), und 11 (Gorbitz/Cossebaude und angrenzende Ortschaften) können sie deshalb nicht zur Wahl antreten, wurde entschieden. Die Dissident:innen dürfen im Wahlkreis 11 nicht ins Rennen gehen, weil sie dort nur 21 statt der erforderlichen 22 Unterschriften zusammenbekommen haben. Vertrauensperson und Stadtrat Johannes Lichdi forderte Akteneinsicht und legte Widerspruch ein, die Sache wird nun rechtlich geprüft.
? Was lief beim BSW schief ?
Sowohl im Wahlkreis 1 (Altstadt/Johannstadt) als auch im Wahlkreis 11, mit Gorbitz, hat die Prüfung ergeben, dass jeweils ein Kandidat dort für das BSW kandidiert, gleichzeitig aber für die Linke auf der Liste geführt wird. Doppelkandidaturen schließen sich jedoch aus. Offenbar, um das Dilemma abzustellen, wurden kurzfristig jeweils zwei weitere Kandidaturen nachgemeldet. Das Problem: Damit sind die Unterstützerunterschriften ungültig. So wurde es im Ausschuss unter dem Vorsitz von Dresdens Wahlleiter Markus Blocher erklärt. Die Zeit zum Sammeln ist allerdings abgelaufen.Nach einigen Diskussionen entschied der Ausschuss, dass die komplette BSW-Liste in den beiden Wahlkreisen ungültig ist und zurückgewiesen wird.
? Wie reagiert das BSW?
In Dresden ist Andreas Uhlig beauftragt, das Bündnis aufzubauen, und er war der Kandidat im Wahlkreis 1 - allerdings auch für die Linke. Im anderen Wahlkreis betrifft das Ronald Fischer, der ebenfalls für die Linke und das BSW auf der Liste steht. „Die Linke hat im Oktober 2023 die Listen aufgestellt, das BSW im März“, erklärt Uhlig. „Wir haben die Linke gebeten, uns von den Listen zu streichen. Das ist offenbar nicht erfolgt.“
Das Problem daran sei, dass die Listen nicht verändert werden dürfen, erläutert Dresden Linke-Chef Jens Matthis. Wer stirbt oder seine Wählbarkeit verliert, wird im Ausschuss von der Liste gestrichen. Die einzige Alternative ist, erneut einen Parteitag einzuberufen und die Listen neu zu nominieren. „Das war aufgrund der Fristen schlicht nicht möglich“, so Matthis. Deshalb wurden die Kandidaturen von Uhlig und Fischer für ungültig erklärt und auch bei die Linke von den Listen entfernt.
Uhlig versuchte noch zu argumentieren, dass die nachträglich geänderten Listen und damit die nachnominierten Kandidaten doch zugelassen werden müssten, da sie - wie in den anderen Wahlkreisen auch genügend Unterschriften in der Frist bekommen haben. „Die Unterstützer unterschreiben für die Partei, nicht für einzelne Namen. Zudem stehen die Namen nicht auf diesen Unterschriftenlisten.“Das stimmt, weil die persönlichen Daten zu dem Zeitpunkt noch nicht auf offiziellen Dokumenten der Stadt veröffentlicht werden dürfen.
Wahlleiter Markus Blocher erklärte, dass das Rechtsamt und die Landesdirektion aufgrund des besonderen Falls einbezogen worden seien. „Die einhellige Auffassung ist, dass die Unterschriften aufgrund der Änderung nicht mehr gültig sind.“Auf Nachfrage erklärte Uhlig nun: „Wir werden dagegen klagen.“Das Team Zastrow und die Freien Sachsen können jeweils in ganz Dresden antreten, sie haben in allen elf Wahlkreisen ausreichend gültige Unterstützerunterschriften bekommen.