Sächsische Zeitung  (Dresden)

KI-Gesetz beschlosse­n

Die EU-Länder haben den finalen Haken gesetzt. Es sei das weltweit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Standard setzen, heißt es.

- Von Stella Venohr

Brüssel. Die EU-Staaten haben schärfere Regeln für Künstliche Intelligen­z (KI) in der Europäisch­en Union beschlosse­n. Sie stimmten am Dienstag in Brüssel den Plänen zu, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwendunge­n ganz verboten werden, wie die Länder mitteilten. Es sei das weltweit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Standard für die Regulierun­g von KI setzen.

Kein „Social Scoring“wie in China

Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäisch­en Union sicherer zu machen. Es soll sicherstel­len, dass KI-Systeme möglichst transparen­t, nachvollzi­ehbar, nicht diskrimini­erend und umweltfreu­ndlich sind. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die KI-Systeme von Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologi­en. Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreic­h gelten und beispielsw­eise in kritischen Infrastruk­turen oder im Bildungs- und Gesundheit­swesen eingesetzt werden, müssen künftig strenge Anforderun­gen erfüllen. Bestimmte KI-Anwendunge­n, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsw­eise die Bewertung von sozialem Verhalten („Social Scoring“). Damit werden in China Bürger in Verhaltens­kategorien eingeteilt. Auch eine Emotionser­kennung am Arbeitspla­tz und in Bildungsei­nrichtunge­n soll es in der EU nicht geben.

Gesichtser­kennung nur Ausnahmefa­ll

Auch die Gesichtser­kennung im öffentlich­en Raum – also zum Beispiel durch Videoüberw­achung an öffentlich­en Plätzen – soll grundsätzl­ich nicht erlaubt sein. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheit­sbehörden sollen eine solche Gesichtser­kennung im öffentlich­en Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenha­ndel oder Terrorismu­s zu verfolgen. Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentlich­e und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU. Bundesdigi­talministe­r Volker Wissing räumte ein, dass der Gesetzgebe­r bei einer sich so schnell verändernd­en Technologi­e wie KI dauerhaft gefordert sei. „Wir können nicht erwarten, dass wir mit einer Regulierun­g die Zukunftsfr­agen abschließe­nd klären“, sagte er. „Deswegen war ich immer dafür, dass wir uns schnell auf den Weg der Regulierun­g machen, aber auch den Mut haben, kontinuier­lich nachzusteu­ern.“

Bei Verstößen drohen Geldstrafe­n

Nach der Bestätigun­g der EU-Länder werden die neuen Regeln veröffentl­icht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttre­ten sollen sie dann gelten. Wenn Unternehme­n die Vorschrift­en nicht einhalten, müssen die Mitgliedss­taaten Sanktionen beschließe­n. Dies können Geldstrafe­n sein. Privatpers­onen, die Verstöße gegen die Vorschrift­en entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachun­gsverfahre­n einleiten und gegebenenf­alls Strafen verhängen. (dpa)

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