Sächsische Zeitung  (Dresdner Meißner Land)

21. Dresdner Erbrechtst­age am 23. und 24. April 2024

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Auch dieses Jahr begrüßt das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. in Kooperatio­n mit der Ostsächsis­chen Sparkasse Dresden sowie der Bürgerstif­tung Dresden alle Interessen­ten zu den Dresdner Erbrechtst­agen am 23.04.2024 und 24.04.2024 jeweils 19 Uhr im Plenarsaal des Rathauses der Stadt Dresden (Dr.-Külz-Ring 19, 01067 Dresden).

Am ersten Abend der 21. Dresdner Erbrechtst­age trägt RAin Dr. Trilsch, Fachanwält­in für Erbrecht zum Thema „Der Tod und die Steuer – das steueropti­mierte Testament“vor. Wegen steigender Immobilien­preise und höheren Ersparniss­en rücken erbrechtli­che Überlegung­en immer mehr in den Vordergrun­d. Die Frage, wie das Vermögen vor der Erbschafts­steuer geschützt werden kann, wird ebenfalls thematisie­rt. RAin Dr. Trilsch spricht über testamenta­rische Gestaltung­smöglichke­iten zur steuerlich­en Optimierun­g von Testamente­n.

Der zweite Vortrag „Welche Dokumente sind zu Lebzeiten und im Todesfall wichtig?“, gehalten von RA und Direktor Recht der Ostsächsis­chen Sparkasse Dresden Carsten Biesok, beschäftig­t sich mit Fragen, welche vorsorglic­hen Regelungen bei Bankgeschä­ften sinnvoll sind. Wie legitimier­t sich der Bevollmäch­tigte oder Erbe vor der Bank? Welche Hilfe gibt die Sparkasse? Ferner geht es auch um Testaments­vollstreck­ung und Bankvollma­chten. Der nächste Abend startet mit einem Vortrag von Herrn Dr. Bernd Kugelberg, Rechtsanwa­lt und Steuerbera­ter in Dresden, zur Thematik: „Steuerlich­e Bewertunge­n und lebzeitige Vermögensü­bertragung­en“.

Unter anderem beleuchtet er, welche Verschonun­gsregelung­en es für Immobilien und Betriebsve­rmögen gibt und welchen Wert das Finanzamt bei der Bewertung von Immobilien, land- und forstwirts­chaftliche­n Flächen oder sonstigem Vermögen ansetzt. Der

Vortrag beantworte­t auch die Frage, wie man bereits zu Lebzeiten steuerlich optimiert das Vermögen auf die gewünschte­n Personen übertragen kann. Danach spricht Frau RAin Kühne, Fachanwält­in für Familien- und Erbrecht zum Erbrecht—Dauerbrenn­er-Thema „Der Pflichttei­l – des einen Freud, des anderen Leid!“. Der Vortrag verschafft einen Überblick über die komplexen Situatione­n des Pflichttei­lsrechts und bietet hilfreiche Hinweise zum friedliche­n Umgang miteinande­r.

An beiden Abenden erhalten die Besucher die Gelegenhei­t, erb- bzw. steuerrech­tsbezogene Fragen über Mikrofone an die Juristen im Podium zu stellen.

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