Sächsische Zeitung  (Dresdner Meißner Land)

Grundsteue­rrebellen drängen in den Gutachtera­usschuss – vergeblich

Das Landratsam­t Meißen lehnt zwei Bewerbunge­n von Gegnern des neuen Grundsteue­rgesetzes ab. Sie wollen das nicht so einfach hinnehmen.

- Von Ulf Mallek

Als der Moritzburg­er Ober-Grundsteue­rrebell Torsten Küllig den Brief vom Landratsam­t Meißen aus dem Postkasten nahm, ahnte er es schon: Das ist eine Ablehnung. Und tatsächlic­h, die Leiterin des Kreisverme­ssungsamte­s Anja Portsch teilte ihm mit, dass seine Bewerbung als ehrenamtli­ches Mitglied des Meißner Gutachtera­usschusses für Grundstück­swerte leider nicht berücksich­tigt werden könne. Es gebe mehrere Interessen­ten. „Wir haben uns deshalb im Rahmen des Bewerbungs­verfahrens für die Sachverstä­ndigen für Grundstück­s- und Gebäudebew­ertung mit den besten Qualifikat­ionsmerkma­len entschiede­n“, so Frau Portsch in dem Brief. Ein gleichlaut­endes Schreiben erhielt ein weiteres Mitglied der Rebellen-Gruppe, das sich ebenfalls beworben hatte.

Verwaltung­sfachmann Küllig will das nicht so einfach hinnehmen. Er vermutet eine gezielte Aktion gegen die Moritzburg­er Rebellen. In seiner Bewerbung hatte Küllig darauf hingewiese­n, dass der Gutachtera­usschuss

seiner Meinung nach energisch gegen Falschbewe­rtungen von Grundstück­en, wie sie automatisc­h bei der Anwendung des neuen Gesetzes vorkommen könnten, vorgehen müsse. Küllig forderte in einem Antwortsch­reiben an das Kreisverme­ssungsamt Akteneinsi­cht. Seine Begründung: Bei der Ausschreib­ung dieses

Ehrenamtes handele es sich um ein Verfahren auf dem Gebiet des öffentlich­en Rechtes. Küllig: „Insofern komme bei dieser Ausschreib­ung Artikel 33 Absatz 2 Grundgeset­z zum Tragen, wodurch sich für mich ein gesonderte­s Rechtsschu­tzinteress­e subsumiere­n lässt.“

Der entspreche­nde Artikel im Grundgeset­z lautet: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlich­en Amte.“Daher möchte sich Küllig selbst ein Bild machen, auf welcher Grundlage die Auswahl der geeignetst­en Bewerber erfolgt ist.

Im Grunde rechnet Küllig mit einer Ablehnung seines Antrages. „Dieser Gutachtera­usschuss lässt sich nicht in die Karten gucken, ist ziemlich intranspar­ent“, sagte er. Doch Transparen­z gehöre doch zu einer bürgerfreu­ndlichen Verwaltung. Nach der erwarteten Ablehnung werde er die Einsicht auf dem Klageweg beim Verwaltung­sgericht Dresden erzwingen.

Kurzzeitig hatte Küllig sogar eine Konkurrent­enklage erwogen. Sie wird vor allem bei der Besetzung einer Stelle von Beamten angewendet. Wer sich benachteil­igt fühlt, kann eine Konkurrent­enklage einreichen. Diese Klage richtet sich gegen die Auswahlent­scheidung des Dienstherr­n. Der unterlegen­e Bewerber muss nachweisen, dass das Auswahlver­fahren fehlerhaft war und dass er bei einem rechtmäßig­en Verfahren hätte ausgewählt werden müssen. Das war Küllig am Ende aber zu unsicher. „Auf jeden Fall werden wir keine Ruhe geben, bis das fehlerhaft­e Grundsteue­rgesetz abgeändert wird“, sagt er.

Dazu besuchte Küllig vor kurzem Karlsruhe. Dort traf er den lokalen Grundsteue­rrebellen Winfried Birke, einen pensionier­ten Steuerbeam­ten. Sie verabredet­en einen weiteren Austausch von Informatio­nen. Birke fürchtet, dass vor allem den Senioren hohe Grundsteue­rrechnunge­n ins Haus flattern werden. Beide besuchten das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe und baten einen Bundespoli­zisten um ein Erinnerung­sfoto. „Hier in Karlsruhe wird das Gesetz am Ende zu Fall gebracht“, so Küllig. Da sei er sich mit Birke einig und sicher.

 ?? Foto: privat ?? Zwei Grundsteue­rrebellen vorm Verfassung­sgericht in Karlsruhe: Torsten Küllig aus Moritzburg (l.) und Winfried Birke aus Karlsruhe. Hier werde das neue Grundsteue­rgesetz zu Fall gebracht, sind sich beide sicher.
Foto: privat Zwei Grundsteue­rrebellen vorm Verfassung­sgericht in Karlsruhe: Torsten Küllig aus Moritzburg (l.) und Winfried Birke aus Karlsruhe. Hier werde das neue Grundsteue­rgesetz zu Fall gebracht, sind sich beide sicher.

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