Sächsische Zeitung (Dresdner Meißner Land)
Grundsteuerrebellen drängen in den Gutachterausschuss – vergeblich
Das Landratsamt Meißen lehnt zwei Bewerbungen von Gegnern des neuen Grundsteuergesetzes ab. Sie wollen das nicht so einfach hinnehmen.
Als der Moritzburger Ober-Grundsteuerrebell Torsten Küllig den Brief vom Landratsamt Meißen aus dem Postkasten nahm, ahnte er es schon: Das ist eine Ablehnung. Und tatsächlich, die Leiterin des Kreisvermessungsamtes Anja Portsch teilte ihm mit, dass seine Bewerbung als ehrenamtliches Mitglied des Meißner Gutachterausschusses für Grundstückswerte leider nicht berücksichtigt werden könne. Es gebe mehrere Interessenten. „Wir haben uns deshalb im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertung mit den besten Qualifikationsmerkmalen entschieden“, so Frau Portsch in dem Brief. Ein gleichlautendes Schreiben erhielt ein weiteres Mitglied der Rebellen-Gruppe, das sich ebenfalls beworben hatte.
Verwaltungsfachmann Küllig will das nicht so einfach hinnehmen. Er vermutet eine gezielte Aktion gegen die Moritzburger Rebellen. In seiner Bewerbung hatte Küllig darauf hingewiesen, dass der Gutachterausschuss
seiner Meinung nach energisch gegen Falschbewertungen von Grundstücken, wie sie automatisch bei der Anwendung des neuen Gesetzes vorkommen könnten, vorgehen müsse. Küllig forderte in einem Antwortschreiben an das Kreisvermessungsamt Akteneinsicht. Seine Begründung: Bei der Ausschreibung dieses
Ehrenamtes handele es sich um ein Verfahren auf dem Gebiet des öffentlichen Rechtes. Küllig: „Insofern komme bei dieser Ausschreibung Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz zum Tragen, wodurch sich für mich ein gesondertes Rechtsschutzinteresse subsumieren lässt.“
Der entsprechende Artikel im Grundgesetz lautet: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“Daher möchte sich Küllig selbst ein Bild machen, auf welcher Grundlage die Auswahl der geeignetsten Bewerber erfolgt ist.
Im Grunde rechnet Küllig mit einer Ablehnung seines Antrages. „Dieser Gutachterausschuss lässt sich nicht in die Karten gucken, ist ziemlich intransparent“, sagte er. Doch Transparenz gehöre doch zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung. Nach der erwarteten Ablehnung werde er die Einsicht auf dem Klageweg beim Verwaltungsgericht Dresden erzwingen.
Kurzzeitig hatte Küllig sogar eine Konkurrentenklage erwogen. Sie wird vor allem bei der Besetzung einer Stelle von Beamten angewendet. Wer sich benachteiligt fühlt, kann eine Konkurrentenklage einreichen. Diese Klage richtet sich gegen die Auswahlentscheidung des Dienstherrn. Der unterlegene Bewerber muss nachweisen, dass das Auswahlverfahren fehlerhaft war und dass er bei einem rechtmäßigen Verfahren hätte ausgewählt werden müssen. Das war Küllig am Ende aber zu unsicher. „Auf jeden Fall werden wir keine Ruhe geben, bis das fehlerhafte Grundsteuergesetz abgeändert wird“, sagt er.
Dazu besuchte Küllig vor kurzem Karlsruhe. Dort traf er den lokalen Grundsteuerrebellen Winfried Birke, einen pensionierten Steuerbeamten. Sie verabredeten einen weiteren Austausch von Informationen. Birke fürchtet, dass vor allem den Senioren hohe Grundsteuerrechnungen ins Haus flattern werden. Beide besuchten das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und baten einen Bundespolizisten um ein Erinnerungsfoto. „Hier in Karlsruhe wird das Gesetz am Ende zu Fall gebracht“, so Küllig. Da sei er sich mit Birke einig und sicher.