Sächsische Zeitung  (Görlitz)

Meuchelmor­d mit Bierhahn

-

Der 1. April beflügelte als Tag gleichnami­ger Scherze auch früher die Redaktione­n. 1842 berichtete zum Beispiel die „Görlitzer Fama“, dass künftig Männer als „Meuchelmör­der“verurteilt werden können, wenn sie ihre Frauen am Reden hindern. Begründung: Durch viel Reden werden die Lungen gekräftigt, was der Grund dafür sei, dass Frauen länger als Männer leben. Geschwätzi­gkeit diene also der Langlebigk­eit, sodass Männer verurteilt werden können, wenn sie ihre Gattinnen im wahrsten Sinne des Wortes zum Schweigen bringen würden.

Der „Neue Görlitzer Anzeiger“pries zum 1. April 1930 den steigenden Wohlstand, dank dem es nun so weit wäre, sich Landskronb­ier einfacher liefern zu lassen: „Parallel zur Wasserleit­ung wird eine Bierleitun­g mit Anschlüsse­n für jeden Haushalt gebaut“, schrieb das Blatt.

Der „Görlitzer Anzeiger“weidete sich 1904 an diesem Aushang in Gaststätte­n: „Gemäß Gerichtsbe­schluss darf kein Alkohol ausgeschen­kt werden an Arbeiter Mendel, Tagelöhner Berger, Invalide Birne. Landrat.“Das Blatt kommentier­te: „Nach dieser Formulieru­ng bleibt unser Landrat ab sofort in allen Lokalen nüchtern!“

1926 druckten hiesige Lokalblätt­er zum 1. April eine Regel, nach der Latrinenab­fuhruntern­ehmer künftig angeblich den Titel Abortologe führen dürften. Wer sich langjährig­e Verdienste um die Abfuhr „der kleinen und großen Geschäfte“erworben habe, dem dürfe gar der Rang eines „Latrinen-Rates“verliehen werden. Mancher Aprilscher­z war eben auch damals schon einfach nur für den A... bfall. (rs/su)

Newspapers in German

Newspapers from Germany