Meuchelmord mit Bierhahn
Der 1. April beflügelte als Tag gleichnamiger Scherze auch früher die Redaktionen. 1842 berichtete zum Beispiel die „Görlitzer Fama“, dass künftig Männer als „Meuchelmörder“verurteilt werden können, wenn sie ihre Frauen am Reden hindern. Begründung: Durch viel Reden werden die Lungen gekräftigt, was der Grund dafür sei, dass Frauen länger als Männer leben. Geschwätzigkeit diene also der Langlebigkeit, sodass Männer verurteilt werden können, wenn sie ihre Gattinnen im wahrsten Sinne des Wortes zum Schweigen bringen würden.
Der „Neue Görlitzer Anzeiger“pries zum 1. April 1930 den steigenden Wohlstand, dank dem es nun so weit wäre, sich Landskronbier einfacher liefern zu lassen: „Parallel zur Wasserleitung wird eine Bierleitung mit Anschlüssen für jeden Haushalt gebaut“, schrieb das Blatt.
Der „Görlitzer Anzeiger“weidete sich 1904 an diesem Aushang in Gaststätten: „Gemäß Gerichtsbeschluss darf kein Alkohol ausgeschenkt werden an Arbeiter Mendel, Tagelöhner Berger, Invalide Birne. Landrat.“Das Blatt kommentierte: „Nach dieser Formulierung bleibt unser Landrat ab sofort in allen Lokalen nüchtern!“
1926 druckten hiesige Lokalblätter zum 1. April eine Regel, nach der Latrinenabfuhrunternehmer künftig angeblich den Titel Abortologe führen dürften. Wer sich langjährige Verdienste um die Abfuhr „der kleinen und großen Geschäfte“erworben habe, dem dürfe gar der Rang eines „Latrinen-Rates“verliehen werden. Mancher Aprilscherz war eben auch damals schon einfach nur für den A... bfall. (rs/su)