Keine Anzeige gegen Fahrgastschiff-Betreiber
Auf dem Fahrgastschiff wurde auf dem Berzdorfer See Party gefeiert. Ganz legal war das den bisherigen Erkenntnissen nach nicht. Eine Anzeige gab es aber nicht, klärt die Polizei nun auf.
Wie die Polizei gegenüber der SZ mitteilt, wurde in der Nacht zum Ostersonntag keine Anzeige wegen Ruhestörung gegenüber dem Betreiber des Fahrgastschiffes EMS Berzdorf erstellt. Auf der EMS Berzdorf fand in der Nacht zum Ostersonntag die erste von insgesamt fünf geplanten Ü-30Partyfahrten bis ein Uhr morgens statt. Allerdings gilt laut den Polizeiverordnungen der am See liegenden Gemeinden, darunter die Stadt Görlitz, ab 22 Uhr die Nachtruhe, in der Lärm zu vermeiden ist. Der Betreiber des Fahrgastschiffes, der Görlitzer Unternehmer Stefan Menzel, hatte zwar bis Ende März eine Ausnahmegenehmigung für Winterfahrten bis ein Uhr, aber keine Ausnahme von der Polizeiverordnung beantragt. SZ-Informationen nach riefen mehrere See-Anlieger nach 22 Uhr wegen der Lärmbelastung bei der Polizei an, die wiederum beim Verursacher des Lärms anrief.
Kai Siebenäuger bestätigt, dass es in der Nacht zum Ostersonntag wegen Ruhestörung einen polizeilichen Einsatz gab, jedoch nicht vor Ort. Den Umständen entsprechend – das Schiff war auf dem See unterwegs – nahmen die Beamten telefonisch Kontakt zum Verursacher des Lärms auf, schildert er. „Der Verursacher wurde in der Folge zur Ruhe ermahnt, weitere Folgemaßnahmen bei Nichtbeachtung wurden entsprechend kommuniziert.“Danach wurde der Polizei keine Ruhestörung mehr gemeldet. Es sei zu keiner Anzeige gekommen. Nach einer SZ-Anfrage habe es interne Übermittlungsprobleme gegeben und eine fehlerhafte Kommunikation an die SZ, sagt Siebenäuger. „Im konkreten Fall entschieden die Beamten sich zunächst für eine mündliche Verwarnung.“Wie es jetzt weitergeht, ist noch unklar. Laut Internetseite des Fahrgastschiffes stehen ab Ende Mai weitere vier Partyfahrten an. Eine Veranstaltung, die für Ende April angekündigt war, ist nicht mehr zu finden. Zum April hat die Bootssaison auf dem Berzdorfer See wieder begonnen. Die Sondergenehmigung, mit der das Fahrgastschiff bereits im März bis ein Uhr nachts aufs Wasser durfte, ist damit abgelaufen.
Innerhalb der Saison gilt generell, dass Boote von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang fahren dürfen. Wie der Landkreis bestätigt, hat Menzel eine weitere Ausnahmegenehmigung beantragt. „Der Antrag beinhaltete auch Fahrten über den Sonnenuntergang hinaus“, weitere Inhalte sind noch nicht bekannt: Mit Stand Ende März war das Verfahren noch nicht abgeschlossen. „Die wasserrechtliche Entscheidung wurde bereits getroffen, ist jedoch noch nicht bestandskräftig.“Anders als voriges Jahr, als es um die Sondergenehmigung für die Winterfahrten ging, wurden dieses Mal die am See anliegenden Kommunen Görlitz, Schönau-Berzdorf und Markersdorf nicht um Stellungnahme gebeten. In diesem Fall sei das nicht nötig gewesen, sagt Kreissprecher Kevin Schlei. In Stefan Menzels Ursprungsantrag voriges Jahr sei es zum einen um Fahrten außerhalb der Saison gegangen, also im Winter, zum anderen auch um Fahrten nach Sonnenuntergang im Sommer. „Lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen wurde der Antrag später geteilt“, erklärt Schlei. Die Stellungnahme der Anrainer-Kommunen könne auf beide Verfahren angewendet werden.
Was unabhängig von der Sondergenehmigung ganzjährig gilt, ist die Polizeiverordnung der Kommunen. Dass der Veranstalter diese kennt und sich bei weiteren Fahrten nach Sonnenuntergang an die Regelungen hält, davon gehe man aus, sagt die Görlitzer Stadtsprecherin Annegret Oberndorfer. Dennoch, die Anlieger-Kommunen wollen offenbar mehr Klarheit. Sie sind nun zu einer Veranstaltungssatzung im Austausch, teilt Oberndorfer mit.