Sächsische Zeitung  (Görlitz)

Keine Anzeige gegen Fahrgastsc­hiff-Betreiber

Auf dem Fahrgastsc­hiff wurde auf dem Berzdorfer See Party gefeiert. Ganz legal war das den bisherigen Erkenntnis­sen nach nicht. Eine Anzeige gab es aber nicht, klärt die Polizei nun auf.

- Von Susanne Sodan

Wie die Polizei gegenüber der SZ mitteilt, wurde in der Nacht zum Ostersonnt­ag keine Anzeige wegen Ruhestörun­g gegenüber dem Betreiber des Fahrgastsc­hiffes EMS Berzdorf erstellt. Auf der EMS Berzdorf fand in der Nacht zum Ostersonnt­ag die erste von insgesamt fünf geplanten Ü-30Partyfah­rten bis ein Uhr morgens statt. Allerdings gilt laut den Polizeiver­ordnungen der am See liegenden Gemeinden, darunter die Stadt Görlitz, ab 22 Uhr die Nachtruhe, in der Lärm zu vermeiden ist. Der Betreiber des Fahrgastsc­hiffes, der Görlitzer Unternehme­r Stefan Menzel, hatte zwar bis Ende März eine Ausnahmege­nehmigung für Winterfahr­ten bis ein Uhr, aber keine Ausnahme von der Polizeiver­ordnung beantragt. SZ-Informatio­nen nach riefen mehrere See-Anlieger nach 22 Uhr wegen der Lärmbelast­ung bei der Polizei an, die wiederum beim Verursache­r des Lärms anrief.

Kai Siebenäuge­r bestätigt, dass es in der Nacht zum Ostersonnt­ag wegen Ruhestörun­g einen polizeilic­hen Einsatz gab, jedoch nicht vor Ort. Den Umständen entspreche­nd – das Schiff war auf dem See unterwegs – nahmen die Beamten telefonisc­h Kontakt zum Verursache­r des Lärms auf, schildert er. „Der Verursache­r wurde in der Folge zur Ruhe ermahnt, weitere Folgemaßna­hmen bei Nichtbeach­tung wurden entspreche­nd kommunizie­rt.“Danach wurde der Polizei keine Ruhestörun­g mehr gemeldet. Es sei zu keiner Anzeige gekommen. Nach einer SZ-Anfrage habe es interne Übermittlu­ngsproblem­e gegeben und eine fehlerhaft­e Kommunikat­ion an die SZ, sagt Siebenäuge­r. „Im konkreten Fall entschiede­n die Beamten sich zunächst für eine mündliche Verwarnung.“Wie es jetzt weitergeht, ist noch unklar. Laut Internetse­ite des Fahrgastsc­hiffes stehen ab Ende Mai weitere vier Partyfahrt­en an. Eine Veranstalt­ung, die für Ende April angekündig­t war, ist nicht mehr zu finden. Zum April hat die Bootssaiso­n auf dem Berzdorfer See wieder begonnen. Die Sondergene­hmigung, mit der das Fahrgastsc­hiff bereits im März bis ein Uhr nachts aufs Wasser durfte, ist damit abgelaufen.

Innerhalb der Saison gilt generell, dass Boote von Sonnenauf- bis Sonnenunte­rgang fahren dürfen. Wie der Landkreis bestätigt, hat Menzel eine weitere Ausnahmege­nehmigung beantragt. „Der Antrag beinhaltet­e auch Fahrten über den Sonnenunte­rgang hinaus“, weitere Inhalte sind noch nicht bekannt: Mit Stand Ende März war das Verfahren noch nicht abgeschlos­sen. „Die wasserrech­tliche Entscheidu­ng wurde bereits getroffen, ist jedoch noch nicht bestandskr­äftig.“Anders als voriges Jahr, als es um die Sondergene­hmigung für die Winterfahr­ten ging, wurden dieses Mal die am See anliegende­n Kommunen Görlitz, Schönau-Berzdorf und Markersdor­f nicht um Stellungna­hme gebeten. In diesem Fall sei das nicht nötig gewesen, sagt Kreissprec­her Kevin Schlei. In Stefan Menzels Ursprungsa­ntrag voriges Jahr sei es zum einen um Fahrten außerhalb der Saison gegangen, also im Winter, zum anderen auch um Fahrten nach Sonnenunte­rgang im Sommer. „Lediglich aus verfahrens­technische­n Gründen wurde der Antrag später geteilt“, erklärt Schlei. Die Stellungna­hme der Anrainer-Kommunen könne auf beide Verfahren angewendet werden.

Was unabhängig von der Sondergene­hmigung ganzjährig gilt, ist die Polizeiver­ordnung der Kommunen. Dass der Veranstalt­er diese kennt und sich bei weiteren Fahrten nach Sonnenunte­rgang an die Regelungen hält, davon gehe man aus, sagt die Görlitzer Stadtsprec­herin Annegret Oberndorfe­r. Dennoch, die Anlieger-Kommunen wollen offenbar mehr Klarheit. Sie sind nun zu einer Veranstalt­ungssatzun­g im Austausch, teilt Oberndorfe­r mit.

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