FDP fordert härtere Sanktionen für Bürgergeldempfänger
Nächster Disput in der Ampel: Die Liberalen fordern sofortige Abschläge von 30 Prozent für Jobverweigerer. SPD-General Kühnert nennt das zynisch.
Berlin. Die FDP dringt auf weitere Verschärfungen beim Bürgergeld und setzt die Koalitionspartner von SPD und Grünen damit unter Druck. Wie aus einem Beschlusspapier für das Partei-Präsidium hervorgeht, sollen Jobverweigerern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Bisher gilt dafür ein Stufenmodell.
Aus der SPD gab es Widerspruch: „Wir werden nichts machen, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schwächt und den sozialen Gedanken des Grundgesetzes aushebelt“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich. Die Vorschläge der FDP seien „ein Überbleibsel aus der Mottenkiste und nicht auf der Höhe der Zeit“. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert wies sie wie die Forderung nach dem Ende der Rente mit 63 im Berliner Tagesspiegel als „zynischen Blick auf unsere Mitmenschen“zurück. „Nun ist die Katze also aus dem Sack: Das Wirtschaftswende-Konzept von Christian Lindner besteht vor allem aus der Beschimpfung von Arbeitnehmern.“
Im FDP-Papier heißt es: „Wer seinen Mitwirkungspflichten im Bürgergeld nicht nachkommt und beispielsweise zumutbare Arbeit ohne gewichtigen Grund ablehnt, sollte mit einer sofortigen Leistungskürzung von 30 Prozent rechnen müssen.“Bisher kann das Jobcenter Bürgergeldbeziehern bei der ersten Verletzung maximal zehn Prozent für einen Monat streichen. Danach 20, erst dann bis zu 30 Prozent. Die FDP fordert, der „verfassungsrechtliche Spielraum für verschärfte Sanktionen“müsse genutzt werden, „bis hin zu einer vollständigen Streichung von Leistungen“. Dies soll heute im Präsidium beschlossen und auf dem Parteitag eingebracht werden.
Das Bürgergeld trat Anfang 2023 in Kraft, es löste das Hartz-IV-System ab. Ein Kern sind schwächere Sanktionsmöglichkeiten. Die Regierung wollte auf mehr Kooperation setzen, weniger auf Druck. Erst kürzlich hat die Regierung Verschärfungen beschlossen. Seit März können die Jobcenter Arbeitslosen das Bürgergeld für bis zu zwei Monate komplett streichen, wenn sie „Totalverweigerer“sind. Laut Arbeitsagentur ist dies nur bei „wiederholtem“Verweigern einer zumutbaren Arbeit möglich. Von Februar bis Dezember 2023 zählte die Bundesagentur für Arbeit 15.774 Kürzungen wegen Arbeitsverweigerung. Es traf 2,6 Prozent der Berechtigten. (jb/dpa)