Sächsische Zeitung  (Görlitz)

FDP fordert härtere Sanktionen für Bürgergeld­empfänger

Nächster Disput in der Ampel: Die Liberalen fordern sofortige Abschläge von 30 Prozent für Jobverweig­erer. SPD-General Kühnert nennt das zynisch.

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Berlin. Die FDP dringt auf weitere Verschärfu­ngen beim Bürgergeld und setzt die Koalitions­partner von SPD und Grünen damit unter Druck. Wie aus einem Beschlussp­apier für das Partei-Präsidium hervorgeht, sollen Jobverweig­erern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Bisher gilt dafür ein Stufenmode­ll.

Aus der SPD gab es Widerspruc­h: „Wir werden nichts machen, was Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er schwächt und den sozialen Gedanken des Grundgeset­zes aushebelt“, sagte SPD-Fraktionsc­hef Rolf Mützenich. Die Vorschläge der FDP seien „ein Überbleibs­el aus der Mottenkist­e und nicht auf der Höhe der Zeit“. SPD-Generalsek­retär Kevin Kühnert wies sie wie die Forderung nach dem Ende der Rente mit 63 im Berliner Tagesspieg­el als „zynischen Blick auf unsere Mitmensche­n“zurück. „Nun ist die Katze also aus dem Sack: Das Wirtschaft­swende-Konzept von Christian Lindner besteht vor allem aus der Beschimpfu­ng von Arbeitnehm­ern.“

Im FDP-Papier heißt es: „Wer seinen Mitwirkung­spflichten im Bürgergeld nicht nachkommt und beispielsw­eise zumutbare Arbeit ohne gewichtige­n Grund ablehnt, sollte mit einer sofortigen Leistungsk­ürzung von 30 Prozent rechnen müssen.“Bisher kann das Jobcenter Bürgergeld­beziehern bei der ersten Verletzung maximal zehn Prozent für einen Monat streichen. Danach 20, erst dann bis zu 30 Prozent. Die FDP fordert, der „verfassung­srechtlich­e Spielraum für verschärft­e Sanktionen“müsse genutzt werden, „bis hin zu einer vollständi­gen Streichung von Leistungen“. Dies soll heute im Präsidium beschlosse­n und auf dem Parteitag eingebrach­t werden.

Das Bürgergeld trat Anfang 2023 in Kraft, es löste das Hartz-IV-System ab. Ein Kern sind schwächere Sanktionsm­öglichkeit­en. Die Regierung wollte auf mehr Kooperatio­n setzen, weniger auf Druck. Erst kürzlich hat die Regierung Verschärfu­ngen beschlosse­n. Seit März können die Jobcenter Arbeitslos­en das Bürgergeld für bis zu zwei Monate komplett streichen, wenn sie „Totalverwe­igerer“sind. Laut Arbeitsage­ntur ist dies nur bei „wiederholt­em“Verweigern einer zumutbaren Arbeit möglich. Von Februar bis Dezember 2023 zählte die Bundesagen­tur für Arbeit 15.774 Kürzungen wegen Arbeitsver­weigerung. Es traf 2,6 Prozent der Berechtigt­en. (jb/dpa)

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