Sächsische Zeitung  (Görlitz)

Schluss mit Flächen-Hick-Hack am Berzi

Aktuell ist vieles an der Blauen Lagune paradox: Görlitz muss für Falschpark­er Knöllchen verteilen und hat teilweise auch die Bauaufsich­t. Das soll anders werden.

- Von Anja Beutler

Die Stadt Görlitz und die Gemeinde Schönau-Berzdorf wollen die derzeit ziemlich unlogische und in der Praxis eher hinderlich­e Flächenauf­teilung an der Blauen Lagune neu regeln. Derzeit gehört beispielsw­eise etwa die Hälfte der Parkplatzf­läche für die Lagune zur Stadt Görlitz. Betrieben wird der Parkplatz aber von der Gemeinde Schönau-Berzdorf. Somit ist die Stadt Görlitz mit ihrem Ordnungsam­t in Teilen auch an der Lagune bei Verkehrspr­oblemen zuständig. Ebenfalls im Hoheitsgeb­iet der Stadt Görlitz liegen Teile der Freizeitan­lagen – beispielsw­eise des Hochseilga­rtens. Damit ist bei Bauprojekt­en und der entspreche­nden Antragstel­lung teilweise die Stadt Görlitz mit ihrer Bauaufsich­t zuständig, bei anderen, direkt angrenzend­en Flächen, hingegen der Landkreis, weil das Terrain der Gemeinde Schönau-Berzdorf gehört.

Um all dies besser und sinnvoller zu ordnen, hat der Görlitzer Bürgermeis­ter Benedikt Hummel den Schönau-Berzdorfer Gemeinderä­ten jüngst einen Vorschlag unterbreit­et, wie man die Flächen im und am See besser zuordnen könne, ohne dass dies zulasten einer der beiden Kommunen gehe. Mit der Gemeinde Markersdor­f, dem dritten Flächeneig­ner am See, habe man sich bereits abgestimmt, teilte Hummel dazu mit. Er warb dafür, sich im Rahmen des laufenden Flurneuord­nungsverfa­hrens zu einigen, da sonst später immense Kosten auf beide Seiten zukommen würden. Generell reden und verhandeln die See-Gemeinden bereits seit 2013 zu diesem Thema.

Schönau-Berzdorfs Bürgermeis­terin Luisa Rönisch (SV Schönau) signalisie­rte generelle Bereitscha­ft, jetzt zu einem Kompromiss zu finden. Mit dem Vorschlag der

Stadt Görlitz war der Rat allerdings nicht in allen Punkten einverstan­den, ein eigener Vorschlag ist daher an die Stadt zur Diskussion gegangen. Hummel und Rönisch betonten beide, dass sie „praktikabl­e Lösungen mit klaren Zuständigk­eiten“schaffen wollten. Die Schönauer Bürgermeis­terin plädierte zudem dafür, dass die Grundstück­sgrenzen auch an Landmarken sichtbar sein sollten, um die Orientieru­ng zu erleichter­n. Schönau-Berzdorf soll und will künftig die Flächen besitzen, auf denen schon jetzt die Parkmöglic­hkeiten und die Freizeitei­nrichtunge­n errichtet sind, ebenso wie bislang den Strand direkt. Damit wäre die Zuständigk­eit für das Parken und zu zahlende Gewerbeste­uer klar geregelt. Über Waldstücke, Böschungen und auch die Frage nach dem Terrain des Hochbunker­s laufen die Abstimmung­en.

Einig ist man sich bei den Wasserfläc­hen, wo es ebenfalls Klärungsbe­darf gab. Hier wollen die drei Gemeinden aber vertraglic­h vereinbare­n, dass die Rettung auf dem Wasser unabhängig von territoria­len Zuständigk­eiten geschieht.

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