Sächsische Zeitung (Hoyerswerda)
Ukrainer dürfen in der Region bleiben
Bautzen. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben automatisch einen Aufenthaltstitel bis zum 4. März 2025. Das teilt die Bautzerner Kreisverwaltung mit. Hintergrund: Aktuell erreichen das Landratsamt sehr viele Anfragen von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, deren Aufenthaltstitel Anfang März 2024 endet. Die Kreisverwaltung betont jedoch, die EU habe dies bereits geregelt. Dies sei Ende 2023 auch in deutsches Recht umgesetzt worden. Damit gelte die Verlängerung auch ohne eine Aktualisierung oder Neuausstellung des Aufenthaltstitels für alle ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die zum Stichtag 1. Februar 2024 im Besitz einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis waren.
Aufgrund der zahlreichen Anfragen geht das Landratsamt davon aus, dass die aktuelle Rechtslage noch nicht allen Klienten, Arbeitgebern und Behörden bekannt ist, heißt es aus der Kreisverwaltung. In einigen Fällen würden deshalb aktualisierte Bescheinigungen der Ausländerbehörde gefordert, etwa bei der Verlängerung von Arbeitsverträgen oder bei Behördenanträgen. Zudem befürchteten ukrainische Flüchtlinge Probleme beim Grenzübertritt innerhalb der EU oder in die EU. Das Landratsamt weist darauf hin, dass die neue Regelung bundesweit und in allen EU- und Schengen-staaten gilt und bekannt ist. Die Reise im und Wiedereinreise in das Gebiet der Schengen-staaten ist problemlos möglich. Für die genauen Einreisevoraussetzungen in das außereuropäische Zielland ist das dort gültige nationale Recht zu beachten. Der Aufenthaltstitel erlaube dazu eine Erwerbstätigkeit oder Beschäftigung.
Sofern im Einzelfall eine Bestätigung des fortgeltenden Aufenthalts benötigt wird, helfe das Ausländeramt mit einem personalisierten Informationsschreiben weiter. Dieses kann formlos per E-mail an auslaenderamt.aufenthalt-ukraine@lrabautzen.de angefordert werden.