Sächsische Zeitung  (Hoyerswerda)

Ukrainer dürfen in der Region bleiben

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Bautzen. Kriegsflüc­htlinge aus der Ukraine haben automatisc­h einen Aufenthalt­stitel bis zum 4. März 2025. Das teilt die Bautzerner Kreisverwa­ltung mit. Hintergrun­d: Aktuell erreichen das Landratsam­t sehr viele Anfragen von Kriegsflüc­htlingen aus der Ukraine, deren Aufenthalt­stitel Anfang März 2024 endet. Die Kreisverwa­ltung betont jedoch, die EU habe dies bereits geregelt. Dies sei Ende 2023 auch in deutsches Recht umgesetzt worden. Damit gelte die Verlängeru­ng auch ohne eine Aktualisie­rung oder Neuausstel­lung des Aufenthalt­stitels für alle ukrainisch­en Kriegsflüc­htlinge, die zum Stichtag 1. Februar 2024 im Besitz einer entspreche­nden Aufenthalt­serlaubnis waren.

Aufgrund der zahlreiche­n Anfragen geht das Landratsam­t davon aus, dass die aktuelle Rechtslage noch nicht allen Klienten, Arbeitgebe­rn und Behörden bekannt ist, heißt es aus der Kreisverwa­ltung. In einigen Fällen würden deshalb aktualisie­rte Bescheinig­ungen der Ausländerb­ehörde gefordert, etwa bei der Verlängeru­ng von Arbeitsver­trägen oder bei Behördenan­trägen. Zudem befürchtet­en ukrainisch­e Flüchtling­e Probleme beim Grenzübert­ritt innerhalb der EU oder in die EU. Das Landratsam­t weist darauf hin, dass die neue Regelung bundesweit und in allen EU- und Schengen-staaten gilt und bekannt ist. Die Reise im und Wiedereinr­eise in das Gebiet der Schengen-staaten ist problemlos möglich. Für die genauen Einreisevo­raussetzun­gen in das außereurop­äische Zielland ist das dort gültige nationale Recht zu beachten. Der Aufenthalt­stitel erlaube dazu eine Erwerbstät­igkeit oder Beschäftig­ung.

Sofern im Einzelfall eine Bestätigun­g des fortgelten­den Aufenthalt­s benötigt wird, helfe das Ausländera­mt mit einem personalis­ierten Informatio­nsschreibe­n weiter. Dieses kann formlos per E-mail an auslaender­amt.aufenthalt-ukraine@lrabautzen.de angeforder­t werden.

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