Sächsische Zeitung  (Meißen)

Linken-Politiker stellt Anzeige gegen Lauterbach wegen Untreue

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Berlin. Der Linken-Politiker Sören Pellmann hat Strafanzei­ge gegen Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) gestellt wegen Untreue, Vorteilsna­hme beziehungs­weise Bestechlic­hkeit. Hintergrun­d ist ein Bericht des Bundesrech­nungshofs zu möglichen Ungereimth­eiten bei der Vergabe einer Werbekampa­gne für die Corona-Impfung. Dies geht aus der Strafanzei­ge hervor, die der Deutschen PresseAgen­tur vorliegt. Das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium wies die Vorwürfe zurück.

Konkret geht es um die Kampagne „Ich schütze mich“vom Oktober 2022. Dafür entstanden Pellmanns Anzeige zufolge bis Ende 2023 Gesamtkost­en von 44,8 Millionen

Euro. Pellmann moniert unter Hinweis auf den Rechnungsh­of, dass das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium den Auftrag an die Werbeagent­ur Brinkert-Lück vergeben habe, obwohl das Ministeriu­m einen Rahmenvert­rag mit einer anderen Agentur gehabt habe, nämlich Scholz&Friends. „Hierbei verstieß es aus Sicht des Bundesrech­nungshofes gegen das Vergaberec­ht und schloss den Wettbewerb unzulässig aus“, heißt es in Pellmanns Anzeige.

Es bestehe der Verdacht, dass der öffentlich­en Hand ein Schaden entstanden sei, schreibt der Vorsitzend­e der LinkenGrup­pe im Bundestag weiter. Dazu komme der Verdacht der Vorteilsna­hme, weil die

Agentur Brinkert-Lück auch die SPD-Wahlkampag­ne 2021 verantwort­et habe. „Es kann nicht ausgeschlo­ssen werden, dass das BMG (Bundesgesu­ndheitsmin­isterium) einen erhöhten Preis für die Vergabe“der Kampagne gezahlt habe. Pellmann fordert die Staatsanwa­ltschaft auf, den „Tatvorwürf­en“nachzugehe­n.

Ein Sprecher von Lauterbach­s Ministeriu­m betonte, die Bundesregi­erung äußere sich grundsätzl­ich nicht zu laufenden Verfahren. Allgemein könne er jedoch sagen: „Das BMG teilt die Einschätzu­ng des Rechnungsh­ofes ausdrückli­ch nicht. Die Unterbeauf­tragung der Agentur Brinkert-Lück ist mündlich mit der Rahmenvert­ragsagentu­r

Scholz&Friends erfolgt und erfüllt damit aus Sicht des BMG die vergabe- und vertragsre­chtlichen Vorgaben.“Im Übrigen sei der Eindruck falsch, es handele sich bei der mündlichen Absprache um einen Auftrag über 45 Millionen Euro. Die Leistungen der Agentur seien mit 865.000 Euro angesetzt gewesen. „Der Rest sind Ausgaben für Plakate, Spots, Anzeigen“, erklärte der Sprecher. Pellmann betonte jedoch: „Die Maßnahmen der Corona-Zeit und deren Bewertung sind in der Gesellscha­ft weiterhin ein großes Diskussion­sthema. Es ist wichtig für das Vertrauen der Bevölkerun­g gegenüber der Politik, dass die Staatsanwa­ltschaft den Vorwürfen gründlich nachgeht.“(dpa)

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