Helge Norbert Ziegler: Die neue Eu-datenschutzverordnung ist da
Eine Schlangengrube für Immobilienmakler, WEG- und Miethausverwalter
Am 25.05.2018 tritt die neue Eu-datenschutz-grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft – und zwar für alle Unternehmer, gleich welcher Branche oder Größe!
Durften sich kürzlich Immobilienmakler über die Erleichterungen bei der Identifizierung ihrer Vertragspartner nach dem Geldwäschegesetz freuen, so wird sie die DSGVO schockieren. Schlimmer konnte es nicht mehr kommen. Die neuen datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben gravierenden Auswirkungen den beruflichen Alltag. Sie kann zu Recht als „Schlangengrube“bezeichnet werden. Man kann nämlich nur alles falsch machen, wenn man die missachtet.
Es wird Sie wenig trösten, dass große Organisationen wie Banken, Versicherungen oder Ärztekammern sich schon seit Monaten, wenn nicht sogar schon seit Jahren, auf die Integrierung der neuen Eu-datenschutz-grundverordnung (DSGVO) und ihre Abläufe vorbereiten. Das verschlingt Millionen! Zum Glück sind die von Immobilienunternehmern zu verarbeitenden und damit auch gespeicherten Daten bei weitem nicht so umfangreich. Dies entbindet sie aber keineswegs von der Pflicht, die DSGVO zu kennen, ihre Formulare, ihre Webseite sowie ihre innere Organisation anzupassen. Nach der Umstellung auf eine gesetzeskonforme Erhebung und Speicherung der Daten sowie die Aktualisierung der Formulare und Webseiten wird in den Immobilienunternehmen der größte personelle wie auch finanzielle Aufwand in der Implementierung des Datenschutzes und die Anpassung der betrieblichen Abläufe bestehen.
Obwohl oder gerade weil viele Bürger recht freizügig mit ihren persönlichen Daten umgehen, will der Gesetzgeber sie und ihre Daten besser schützen. Nur dem Bürger selbst soll es vorbehalten sein, darüber zu entscheiden, ob und welche seiner persönlichen Daten er freigibt.
Die Regierenden haben sich mächtig ins Zeug gelegt, um dem Bürger den größtmöglichen Schutz zukommen zu lassen. Eindrucksvoll belegt dies der Umfang der Verordnung des Europäischen Parlaments. Sie allein umfasst 260 Seiten! Der Gdd-ratgeber zum Datenschutz im Unternehmen 229 Seiten, der über das Verhalten bei Datenpannen 88 Seiten und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nochmal 38 Seiten. Insgesamt sind es gut und gerne mehr als 500 Seiten, die man zu studieren hat, will man einen Gesamtüberblick über die neuen gesetzlichen Bestimmungen erhalten.
Der Gesetzgeber verlangt, dass „Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind!“In der Tat ist es erschreckend, wie hoch die Geldbußen sein können. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) können Verstöße von 50.000 bis 300.000 €, nach der DSGVO sogar mit bis zu 20 Millionen geahndet werden. Es ist daher dringend anzuraten, sich mit den ab 25.05.2018 gültigen Datenschutzbestimmungen zu beschäftigen.