Bild-in-bild-funktion vor dem Aus?
Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags schränkt Experten zufolge die Freiheit der Nutzer ein, blockiere Innovationen und greife unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein. Demnach könnte auch Bild-in-bild oder Split-screen verboten werden, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann. Nach dem Entwurf sollen künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Bundesländer besonders wichtig sind.
Außerdem sieht der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer können künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden. Überblendungen und Skalierungen stehen vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der Tv-sender und können nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden. Funktionen wie Bild-in-bild oder Splitscreen sollen ohne Erlaubnis der beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein.