Blutige Schlägerei nach Weinfest
Justiz Auf dem Heimweg kommt es in Untermeitingen zu einer heftigen Prügelei. Während ein Angeklagter eine hohe Geldstrafe zahlen muss, wird sein Bekannter freigesprochen
Untermeitingen Eine heftige Schlägerei hat sich nach der italienischen Nacht in Untermeitingen ereignet. Angetrunken begaben sich nach Mitternacht die beide wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagten Männer auf den Heimweg des Weinfestes. Dabei kamen sie an einer Wiese vorbei, auf der zwei Schüler saßen und eine Flasche Wein tranken. Erst beleidigten sich die beiden Gruppen, dann setzte es Ohrfeigen und wenig später noch mindestens einen heftigen Faustschlag ins Gesicht. Während der 23-Jährige verurteilt wird, gibt es für seinen 22-jährigen Bekannten einen Freispruch – und das, obwohl der Vorfall bei der Verhandlung am Augsburger Amtsgericht nicht vollends aufgeklärt werden konnte.
Sicher ist, dass sich die beiden Angeklagten und die beiden Geschädigten in der Von-Imhof-Straße Es fielen Beleidigungen; der 23-jährige Angeklagte fühlte sich nach seinen Worten derart provoziert, dass er den 17- und 19-jährigen Schülern je zwei kräftige Ohrfeigen verpasste. Da noch immer keine Ruhe herrschte, ging der Angeklagte noch einmal zurück. Er schlug dem 17-Jährigen derart fest mit der Faust ins Gesicht, dass dieser kurz ohnmächtig zu Boden fiel. Noch in der gleichen Nacht wurden seine erheblichen Verletzungen im Landsberger Krankenhaus versorgt. Aufrichtig schämte sich der noch nicht vorbestrafte 23-jährige Angeklagte, der dem Schüler noch im Gerichtssaal 500 Euro Schmerzensgeld übergab. Er legte vor Gericht ein Geständnis ab und nahm alle Angriffe auf sich.
Dessen 22-jähriger Begleiter, der bereits sieben Einträge im Bundeszentralregister hat, gab vor Gericht an, dass er den Streit lediglich schlichten wollte. Dabei soll er das T-Shirt des 19-jährigen Schülers zerrissen haben. Die beiden Geschädigten konnten sich hingegen nicht mehr erinnern, wer was genau gemacht hatte. Der 22-Jährige soll ihrer Meinung nach zugeschlagen haben. Auch soll es nicht nur einen, sondern drei oder vier Faustschläge gegeben haben. Der 17-Jährige sei seiner Erinnerung nach jedes Mal zu Boden gestürzt, wieder aufgestanden und dann voller Blut auf der Straße liegen geblieben.
„Sicherlich haben uns die beiden Jungs heute keine Lügengeschichte erzählt. Aber sie haben halt nicht mehr alles auf dem Schirm“, argumentierte Alexandra Gutmeyr – die Verteidigerin des 23-Jährigen. „Haben Sie nur Schlussfolgerungen angestellt, als Sie untereinander Rückbegegneten. sprache hielten, oder haben Sie ein konkretes Bild jener Taten direkt vor Augen?“, wollte ihr Kollege Michael Weiss von einem der Zeugen wissen.
Staatsanwältin Isabel Hafner beantragte einen Freispruch für den 22-Jährigen und eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro (80 Tagessätze
Schmerzensgeld für den Schüler Die Zeugen wirkten nicht ganz sicher
zu je 70 Euro) für den geständigen 23-jährigen Schläger. Diesem Antrag folgte Richterin Kerstin Wagner. Sie hatte den Eindruck, dass die Zeugen nicht ganz sicher waren, wer von wem geschlagen wurde. Letztendlich wisse sie auch nicht, ob der Verurteilte die Wahrheit sagte und die Taten wegen der Vorstrafen seines Freundes nur auf sich genommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.