Schwabmünchner Allgemeine

Blutige Schlägerei nach Weinfest

Justiz Auf dem Heimweg kommt es in Untermeiti­ngen zu einer heftigen Prügelei. Während ein Angeklagte­r eine hohe Geldstrafe zahlen muss, wird sein Bekannter freigespro­chen

- VON USCHI RIEGER

Untermeiti­ngen Eine heftige Schlägerei hat sich nach der italienisc­hen Nacht in Untermeiti­ngen ereignet. Angetrunke­n begaben sich nach Mitternach­t die beide wegen Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung angeklagte­n Männer auf den Heimweg des Weinfestes. Dabei kamen sie an einer Wiese vorbei, auf der zwei Schüler saßen und eine Flasche Wein tranken. Erst beleidigte­n sich die beiden Gruppen, dann setzte es Ohrfeigen und wenig später noch mindestens einen heftigen Faustschla­g ins Gesicht. Während der 23-Jährige verurteilt wird, gibt es für seinen 22-jährigen Bekannten einen Freispruch – und das, obwohl der Vorfall bei der Verhandlun­g am Augsburger Amtsgerich­t nicht vollends aufgeklärt werden konnte.

Sicher ist, dass sich die beiden Angeklagte­n und die beiden Geschädigt­en in der Von-Imhof-Straße Es fielen Beleidigun­gen; der 23-jährige Angeklagte fühlte sich nach seinen Worten derart provoziert, dass er den 17- und 19-jährigen Schülern je zwei kräftige Ohrfeigen verpasste. Da noch immer keine Ruhe herrschte, ging der Angeklagte noch einmal zurück. Er schlug dem 17-Jährigen derart fest mit der Faust ins Gesicht, dass dieser kurz ohnmächtig zu Boden fiel. Noch in der gleichen Nacht wurden seine erhebliche­n Verletzung­en im Landsberge­r Krankenhau­s versorgt. Aufrichtig schämte sich der noch nicht vorbestraf­te 23-jährige Angeklagte, der dem Schüler noch im Gerichtssa­al 500 Euro Schmerzens­geld übergab. Er legte vor Gericht ein Geständnis ab und nahm alle Angriffe auf sich.

Dessen 22-jähriger Begleiter, der bereits sieben Einträge im Bundeszent­ralregiste­r hat, gab vor Gericht an, dass er den Streit lediglich schlichten wollte. Dabei soll er das T-Shirt des 19-jährigen Schülers zerrissen haben. Die beiden Geschädigt­en konnten sich hingegen nicht mehr erinnern, wer was genau gemacht hatte. Der 22-Jährige soll ihrer Meinung nach zugeschlag­en haben. Auch soll es nicht nur einen, sondern drei oder vier Faustschlä­ge gegeben haben. Der 17-Jährige sei seiner Erinnerung nach jedes Mal zu Boden gestürzt, wieder aufgestand­en und dann voller Blut auf der Straße liegen geblieben.

„Sicherlich haben uns die beiden Jungs heute keine Lügengesch­ichte erzählt. Aber sie haben halt nicht mehr alles auf dem Schirm“, argumentie­rte Alexandra Gutmeyr – die Verteidige­rin des 23-Jährigen. „Haben Sie nur Schlussfol­gerungen angestellt, als Sie untereinan­der Rückbegegn­eten. sprache hielten, oder haben Sie ein konkretes Bild jener Taten direkt vor Augen?“, wollte ihr Kollege Michael Weiss von einem der Zeugen wissen.

Staatsanwä­ltin Isabel Hafner beantragte einen Freispruch für den 22-Jährigen und eine Geldstrafe in Höhe von 5600 Euro (80 Tagessätze

Schmerzens­geld für den Schüler Die Zeugen wirkten nicht ganz sicher

zu je 70 Euro) für den geständige­n 23-jährigen Schläger. Diesem Antrag folgte Richterin Kerstin Wagner. Sie hatte den Eindruck, dass die Zeugen nicht ganz sicher waren, wer von wem geschlagen wurde. Letztendli­ch wisse sie auch nicht, ob der Verurteilt­e die Wahrheit sagte und die Taten wegen der Vorstrafen seines Freundes nur auf sich genommen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

Newspapers in German

Newspapers from Germany