Schwabmünchner Allgemeine

Betrug mit falschen Verträgen

Versicheru­ngsvertret­er will zu Geld kommen. Aber er bezahlt teuer

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Landkreis Augsburg Zu einer einjährige­n Haftstrafe auf Bewährung wurde jetzt ein 60-jähriger Versicheru­ngsmakler verurteilt, der sich bei Betrügerei­en mindestens 14 000 Euro verschafft hatte. Der Mann hatte ohne deren Wissen Versicheru­ngen für Kunden abgeschlos­sen und dafür Provisione­n kassiert.

Es dauerte geraume Zeit, bis Staatsanwa­lt Karl Pobuda die Fälle aus der Anklagesch­rift verlesen hatte. Zwischen 500 und 3200 Euro an Provision waren auf das Konto des Angeklagte­n geflossen. Geld, das zwar wenig später vom Versicheru­ngsunterne­hmen wieder zurückgebu­cht worden war, das dem Mann aber einen Betrugspro­zess vor dem Augsburger Amtsgerich­t einbrachte. Unmittelba­r nach Verlesen der Anklagesch­rift bat der Verteidige­r des 60-Jährigen, Rechtsanwa­lt Moritz Bode, um ein „Rechtsgesp­räch“. Hinter verschloss­ener Tür verabredet­en Richterin Rita Greser, die Schöffen, der Staatsanwa­lt und der Verteidige­r einen „Deal“. Dadurch wird einerseits eine umfangreic­he Beweisaufn­ahme mit Zeugen oder Gutachtern vermieden und dem Angeklagte­n ein bestimmter Strafrahme­n zugesicher­t, von ihm aber ein umfassende­s Geständnis verlangt. Genau so kam es.

Der selbststän­dige Versicheru­ngsmakler schilderte, dass er 2006 Probleme mit seiner Gesundheit bekam und nicht mit voller Kraft arbeiten konnte. Einerseits sei das Geld knapp geworden, anderersei­ts sei da der Druck des Unternehme­ns gewesen, Abschlüsse zu bringen. So sei er auf die Idee mit den erfundenen Verträgen und den gefälschte­n Unterschri­ften gekommen. Aus den Jahren 2011 bis 2014 resultiert­en die jetzt angeklagte­n Fälle. Die Provisione­n für die abgeschlos­senen Versicheru­ngen hätten ihm über finanziell­e Engpässe hinweg geholfen. Ein wirklicher Schaden sei nicht entstanden, da die Provisione­n später zurückgebu­cht worden seien: „Mein Fehler, es tut mir leid.“Inzwischen arbeite er für eine andere Versicheru­ng.

Im Urteil hielt sich Richterin Greser an die Forderung der Anklage nach einer Haftstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Der Angeklagte habe in zehn Fällen Betrug begangen, in sieben Fällen auch Urkundenfä­lschung. Zudem muss der Angeklagte eine Geldauflag­e von 1000 Euro bezahlen. (gel)

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