Teure Party: Wirt verklagt Gast
Wie die Justiz den Streit um eine Rechnung gelöst hat
Augsburg/Friedberg Es ist ein klassischer Fall: In einem Lokal wird eine feucht-fröhliche Party gefeiert. Und hinterher ist derjenige, der dazu eingeladen hat, von der Getränkerechnung schockiert. Doch es lohnt sich, die Rechnung genau zu prüfen. Im Fall einer Geburtstagsparty in einem Friedberger Lokal hat das Augsburger Amtsgericht entschieden, dass der Wirt nicht die volle Summe erhält, die er haben wollte.
Das Geburtstagskind hatte offenbar trinkfreudige Gäste eingeladen. Zu späterer Stunde wurden bei der Feier auch zahlreiche Schnäpse getrunken. Entsprechend saftig war dann auch die Rechnung: Fast 2000 Euro wollte der Wirt, zum überwiegenden Teil für Getränke. Doch der Veranstalter wollte so viel nicht zahlen. Er behielt 430 Euro zurück. Seine Gäste, so argumentierte er, hätten gar nicht so viel getrunken, wie der Wirt behaupte. Der Gastronom wollte sich mit der gekürzten Summe nicht zufriedengeben und reichte deshalb eine Klage gegen den Kunden ein.
Doch damit hatte er keinen Erfolg. Die Klage sei abgewiesen worden, teilt Gerichtssprecherin Andrea Laser mit. Der Grund: Der Wirt habe nicht beweisen können, dass alle in Rechnung gestellten Getränke auch serviert wurden. Der Gastwirt legte zwar eine zusammengefasste Strichliste der ausgegebenen Getränke vor. Auf die Liste hatte er die ursprünglichen Strichlisten der Bedienungen übertragen und so den Preis für die Getränke zusammengerechnet. Diese Liste hatte er aber ohne Zeugen selbst angefertigt. Die Strichlisten, die von den Bedienungen geführt wurden, waren dagegen nicht mehr da. Nach Ansicht des Gerichts hätte er diese aber zum Beweis dafür aufheben müssen, dass seine Rechnung richtig ist.
Was nicht vor den Gästen und sogar ohne die Kellner aufgeschrieben worden sei, sei auch nicht nachvollziehbar und könne deshalb nicht als Beweis dienen, so das Gericht in seiner Entscheidung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (jöh)