Zuschuss für den Kauf einer neuen Brille
Mädchen beteiligt sich mit dem Taschengeld
Augsburg Die 16-jährige Lena lebt in einer Wohngemeinschaft der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe. Die Schülerin benötigt nach einer augenärztlichen Untersuchung dringend eine neue Brille. Das Mädchen kann die Kosten jedoch nicht selbst tragen, die Krankenkasse kommt ebenfalls nicht dafür auf. Einen kleinen Anteil kann Lena von ihrem Taschengeld und dem sogenannten Pauschalgeld, das für den Kauf etwa von Kleidung und Schuhen verwendet wird, beitragen. Allerdings bleibt auch dann noch eine Restsumme offen. Die Kartei der Not hilft Lena mit einem Zuschuss, damit sie die neue Brille bezahlen kann. (jös)
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Sparkasse Allgäu IBAN: DE33 7335 0000 0000 0044 40 BIC: BYLADEM1ALG
Sparda Bank Augsburg IBAN: DE42 7209 0500 0000 5555 55 BIC: GENODEF1S03