Schwabmünchner Allgemeine

Autofahren mit 17 Jahren

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Alter Teilnehmer des Begleitete­n Fahrens ab 17 können sich bereits mit 16,5 Jahren in der Fahrschule anmelden. Sie durchlaufe­n dort die gleiche Ausbildung wie alle anderen Fahrschüle­r.

Prüfungsbe­scheinigun­g Nach der bestandene­n theoretisc­hen und praktische­n Prüfung können sie sich über eine Prüfungsbe­scheini gung freuen, die zusammen mit dem Ausweis, als Fahrerlaub­nis gilt.

Führersche­in Erst am 18. Ge burtstag gibt es den richtigen Füh rerschein. Dieser wird rechtzeiti­g zugeschick­t, um direkt am Geburtstag das erste Mal allein fahren zu können.

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