Das ändert sich diesen Monat
Urlauber zahlen jetzt weniger für Telefonate im Ausland
Berlin Für rund eine Million Leiharbeiter gilt neuerdings wieder eine verbindliche Lohnuntergrenze. Mit Inkrafttreten der dritten Mindestlohn-Verordnung für die Leiharbeitsbranche liegt sie nach Angaben der Bundesregierung bei 8,91 Euro in den neuen und 9,23 Euro in den alten Bundesländern. Eine Übersicht, was sich für Verbraucher noch in diesem Monat ändert:
Roaming Verbraucher können laut Bundesregierung ab 15. Juni in den 28 EU-Staaten sowie Norwegen, Liechtenstein und Island ohne zusätzliche Kosten telefonieren, surfen und Kurznachrichten verschicken. Reisende können ihre SIM-Karte aus dem Ausland nutzen wie zu Hause – ohne Extra-Gebühren. Anbieter dürfen den Angaben zufolge jedoch Aufschläge berechnen bei Missbrauch oder einer zweckentfremdeten Nutzung von Roaming-Diensten.
Transparenz Telefon- und Internet-Anbieter müssen ihre Kunden nach Angaben der Bundesregierung verständlich und übersichtlich über ihre Leistungen informieren, und zwar vor Vertragsschluss – etwa über die verfügbare Datenübertragungsrate, welche Dienste im vereinbarten Datenvolumen enthalten sind, die Vertragslaufzeit und Preise. Um automatische Vertragsverlängerungen zu vermeiden, müsse die monatliche Rechnung zudem Auskunft darüber geben, bis wann zu kündigen sei. Die Regelungen sind am 1. Juni mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft getreten.
Elektrogeräte Nehmen Vertreiber alte Elektrogeräte nicht oder nicht voll zurück, gilt dies laut Bundesregierung künftig als Ordnungswidrigkeit. Den Händlern drohen Bußgelder von bis zu 100 000 Euro. Nach dem Gesetz müssen Geschäfte Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter ohne Kassenbon und ohne den Kauf eines neuen Geräts zurücknehmen. Größere Geräte dürfen Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos abgeben. (dpa)