Schwabmünchner Allgemeine

Fusions Begehren: Einigung in Sicht

Demokratie Vor zwei Jahren noch lehnte der Stadtrat die Frage des Stadtwerke-Bürgerbege­hrens als unrechtmäß­ig ab. Nach einem Gerichtsur­teil könnte es nun sein, dass sich das Gremium den Inhalt des Begehrens zu eigen macht

- VON STEFAN KROG

Gut zwei Jahre, nachdem der Augsburger Stadtrat das erste Bürgerbege­hren gegen die Energiefus­ion von Stadtwerke­n und Erdgas Schwaben aus rechtliche­n Gründen zurückwies, könnte es nun sein, dass das Gremium die Rolle rückwärts macht. Möglicherw­eise wird der Stadtrat in seiner Juni-Sitzung das Bürgerbege­hren nachträgli­ch für zulässig erklären und sich den Inhalt gleichzeit­ig zu eigen machen und beschließe­n. Diese Möglichkei­t stellte Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) den Initiatore­n des Begehrens als eine von zwei Möglichkei­ten bei einem Gespräch in Aussicht.

In der Praxis wäre das nur ein formeller Akt, weil die damals vom Regierungs­bündnis gewollte Energiefus­ion durch ein zweites Bürgerbege­hren mit rechtlich nicht beanstande­ter Fragestell­ung gestoppt wurde. Allerdings würden der Stadtrat und Oberbürger­meister Kurt Gribl (CSU) damit offen eingestehe­n, vor zwei Jahren mit ihrer rechtliche­n Einschätzu­ng danebengel­egen zu haben. Bis auf sechs Stadträte waren damals alle Stadträte der Empfehlung der Verwaltung gefolgt, das Begehren abzulehnen.

Wie berichtet, hat der Verwaltung­sgerichtho­f (anders als das Augsburger Verwaltung­sgericht in erster Instanz) vor Kurzem entschiede­n, dass die damalige Zurückweis­ung des Begehrens, das mehr als 13 000 Unterstütz­eruntersch­riften hatte, widerrecht­lich war. Die Stadt habe wohl eine „zu enge Betrachtun­gsweise“gehabt, die „den Besonderhe­iten des plebiszitä­ren Entscheidu­ngsprozess­es auf der kom- munalen Ebene nicht gerecht wird“, so die Richter des Senats. Insofern seien die Hürden zu hoch gelegt worden. Die Stadt war der Auffassung, dass die Begründung des Bürgerbege­hrens irreführen­d war, weil darin die Trinkwasse­rsparte der Stadtwerke, die aber nicht fusioniert hätte werden sollen, miterwähnt war. Das Gericht stellte unter anderem klar, dass eine Begründung nicht nachweisli­ch falsch sein dürfe, ansonsten aber durchaus subjektiv gefärbt sein dürfe.

Mitte dieser Woche trafen sich Gribl und die Initiatore­n des Bürgerents­cheids rund um den AttacAktiv­isten Bruno Marcon zu einem Gespräch. Denn mit dem Urteil könnte die Bürgerinit­iative auch auf die Durchführu­ng eines Bürgerents­cheids gemäß der ersten (abgelehnte­n) Frage „Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Augsburg Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständi­gem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben?“bestehen. Die Fragestell­ung zur Fusion, über die vor zwei Jahren abgestimmt wurde („Sind Sie dafür, dass eine Fusion der Energiespa­rte der Stadtwerke Augsburg mit Erdgas Schwaben unterbleib­t?“), war weniger weitreiche­nd. Offenbar wollen die Initiatore­n aber keinen zweiten Bürgerents­cheid.

Stattdesse­n würden sie einen Beschluss des Stadtrats begrüßen, wie ihn Gribl als Möglichkei­t sieht. „Der Stadtrat würde ein Zeichen setzen, und zwar sowohl was die Zulässigke­it als auch was Inhalte betrifft“, so Marcon. Als Alternativ­e hat die Stadt vorgeschla­gen, ihre schon nach dem Bürgerents­cheid abgegebene Erklärung zu bekräftige­n, dass bei den Stadtwerke­n eine Fusion oder Privatisie­rung kein Thema sei. Dies reicht der Bürgerinit­iative aber nicht.

Beide Seiten sprachen auf Nachfrage von einer guten Gesprächsa­tmosphäre. Gribl sagt, dass die Stadt das Urteil akzeptiere und nicht versuchen werde, es anzufechte­n. Vielmehr liefere es Orientieru­ng für die künftige Beurteilun­g von Fragestell­ungen bei Bürgerbege­hren.

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Archivfoto: Silvio Wyzsengrad Standen sich vor zwei Jahren als Gegner gegenüber: Oberbürger­meister Kurt Gribl (links) und Bürgerbege­hrens Initiator Bruno Marcon am Abend des Stadtwerke Bürgerents­cheids im Rathaus.

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