Kleiner „Knigge“für die Grabgestaltung
Friedhöfe Wie die letzte Ruhestätte eines Toten aussehen darf, ist streng geregelt. Was die Satzung über Tomaten sagt
Eine Frau, die auf dem Grab ihrer Großeltern Tomaten pflanzte, löste vor Kurzem in Neuburg eine Debatte aus: Die zuständige Referentin fand das pietätlos und wollte Obstund Gemüsepflanzen auf Gräbern grundsätzlich verbieten. Sie scheiterte im Stadtrat. In Augsburg wäre es laut Helmut Riedl vom Friedhofsamt grundsätzlich zulässig, Tomaten oder andere Obst- und Gemüsesorten zu pflanzen. Denn in der Friedhofssatzung ist nur festgelegt, welche Höhe die Bepflanzung eines Grabes haben sollte, nicht aber, welche Blumen erlaubt sind und welche nicht.
Regeln für eine angemessene Grabgestaltung gibt es dennoch ausreichend. So hat die Stadt Augsburg festgelegt, dass ein Grab innerhalb von sechs Monaten nach einer Beerdigung „gärtnerisch angelegt“sein sollte. Danach muss es so gepflegt werden, dass es ordentlich aussieht und kein Wildwuchs herrscht. Grabeinfassungen durch Pflanzen – beliebt sind zum Beispiel Buchsbäumchen – dürfen nicht höher sein als 40 Zentimeter, der Rest der Pflanzen darf sich weiter strecken: auf maximal zwei Meter Höhe.
Die Frau in Neuburg hatte argumentiert, die Tomaten würden sie an die Zeit mit den Großeltern im Schrebergarten erinnern. Wer in Augsburg anführt, dass er mit dem Grab eines Angehörigen zum Beispiel an gemeinsame Urlaube erinnern möchte, wird scheitern: Sand und Kies auf den Gräbern sind verboten – ebenso wie künstlicher Rasen. Urnennischen dürfen laut Friedhofssatzung gar nicht geschmückt werden.
Auch das Material von Grabsteinen und -einfassungen legt die Friedhofssatzung fest: Erlaubt sind Grabmale aus Holz, geschmiedetem oder gegossenem Material sowie Naturstein. Hier muss neuerdings nachgewiesen werden, dass diese Steine nicht aus Kinderarbeit stammen (wir berichteten). Beton, Glas und Email dürfen nur verwendet werden, wenn das Material künstlerisch gestaltet wurde. Mauern, Kunststoffe und Alu sind verboten. Wer seiner Angehörigen etwas feudaler gedenken will, könnte ebenfalls scheitern: Gold, Silber und Farben sind nur bei Inschriften und Ornamenten erlaubt, nicht aber bei Grabsteinen und -Einfassungen. Laut Helmut Riedl wird jeder Grabstein vor dem Aufstellen auf diese Kriterien hin geprüft. „Ausnahmen können dann gemacht werden, wenn es sich um künstlerisch wertvolle Gestaltungen handelt“, sagt Riedl. Wann ein Verstoß gegen die Pietät vorliegt, hänge übrigens vom Einzelfall ab. „Wenn sich viele belästigt fühlen, könnte man eine Bepflanzung anfechten.“