Geisterradler leben gefährlich
Verkehr Nicht nur auf Autobahnen ist das Fahren in die falsche Richtung riskant. In Königsbrunn gibt es an einem besonders gefährdeten Punkt sogar ein Extra-Schild. Was Radfahrer in der Stadt besonders beachten müssen/Serie, Teil 3
Königsbrunn Fahrradfahrer finden in Königsbrunn gute Bedingungen vor: Die Stadt wurde vom ADFC zur fahrradfreundlichsten Stadt im Landkreis gewählt und steht auch bayernweit gut da. Für ein gutes Miteinander gibt es einige Regeln, die Auto- und Radfahrer beachten sollten. In Folge drei unserer Verkehrsserie erklärt Polizeihauptkommissar Albert Rohrer von der Polizeiinspektion in Bobingen einige dieser Vorschriften.
● Gehweg o der Straße? In der Fahrradstadt Königsbrunn gelten für die Fahrradfahrer einige neue Regelungen, was die Nutzung der Gehwege und Straßen anbelangt. Dafür wurden jetzt zahlreiche Schilder neu installiert. An der Gartenstraße gibt es einen Fußgängerweg, den Radfahrer in beide Richtungen mitbenutzen können. Bedingung ist dabei aber Rücksichtnahme auf die Fußgänger und langsames Fahren. Ähnlich verhält es sich in der Blumenallee oder an der alten B17. Selbstverständlich können Radfahrer aber auch überall als Verkehrsteilnehmer auf den Straßen fahren.
Im Übrigen müssen Kinder bis sieben Jahren auf den Fußgängerwegen fahren, Kinder bis einschließlich neun Jahren dürfen dies tun. Auch wenn wie in der Gartenstraße auf einer Seite ein ExtraWeg gestaltet wurde, den Fahrradfahrer mitbenutzen dürfen, sind Eltern nicht gezwungen, ihr siebenoder neunjähriges Kind auf diesen zu führen. Die genannte Altersklasse darf auf der anderen Bürgersteigseite fahren und – und das ist neu seit dem 1. Januar 2017 – eine erwachsene Begleitperson darf eben- falls das oder die Kinder auf dem Gehweg mit dem Fahrrad begleiten. ● Geisterradler Das Schild „Geisterradler“ist einmalig in der Brunnenstadt: Der Zebrastreifen auf der Höhe Europa-Platz und Optik Griesbauer ist ein vielbenutzter Übergang, wobei die Radfahrer absteigen müssen, um als Fußgänger die Straße dort sicher zu überqueren. Als Radfahrer muss man auf der Seite Griesbauer in Richtung Süden weiterradeln, viele betätigen sich dort aber als Geisterfahrer und faheinschließlich ren Richtung Augsburg. Die Begründung, die paar Meter bis zur Metzgerei oder einem anderen Zielort wären doch nicht weiter tragisch, sei gerade an dieser Stelle nicht akzeptabel, sagt Albert Rohrer. Die Radfahrer gefährden nicht nur andere, sondern auch sich selbst in hohem Maße, da sich dort auch gleich mehrere Ein- und Ausfahrten zu Parkplätzen befinden. Viele Autofahrer rechnen nicht mit Radlern, die sich von links nähern. Darum der Aufruf der Polizei: „Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr als Geisterfahrer und denken Sie auch daran, dass sie als Vorbild für Kinder auf dem Fahrrad fungieren.“
● Radstraße Im Alten Postweg haben die Fahrradfahrer Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren, aber nicht bis auf die Seite des Gegenverkehrs. In einer Fahrradstraße gilt für Autofahrer Tempo 30, auch wenn das nicht extra angegeben wird. Hier handelt es sich um eine allgemeingültige Regel, für die es keine Extra-Beschilderung braucht.