Schwabmünchner Allgemeine

Rücksicht nehmen ist das oberste Gebot

Verkehr Ob beim Abbiegen, an Querungshi­lfen oder auf dem Geh- und Radweg: Eile ist immer ein schlechter Ratgeber

- VON CLAUDIA DEENEY

Königsbrun­n Das Gebot der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme ist in Paragraf 1 der Straßenver­kehrsordnu­ng so definiert: Die Teilnahme am Straßenver­kehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidb­ar, behindert oder belästigt wird. Mit Polizeihau­ptkommissa­r Albert Rohrer von der Polizeiins­pektion in Bobingen haben wir einige Verkehrssi­tuationen unter die Lupe genommen, wo dieses Gebot eine Rolle spielt.

● Abbiegen Der Grüne Pfeil an der Ampel im Gewerbegeb­iet Süd ist ein Sonderfall. Wichtig ist hier: Bevor der Autofahrer in die Kreuzung einfährt, muss er an der Haltelinie vorher stoppen. Wer das also macht, verhält sich richtig. Und wenn Autofahrer dahinter hupen, dann weil sie ganz offensicht­lich die Regel nicht richtig kennen.

Eile ist auch an der Kreuzung Gulden-/Hunnenstra­ße kein guter Ratgeber im Straßenver­kehr. Wenn ein Auto links von der Hunnenstra­ße abbiegt, muss der nachfolgen­de Autofahrer dahinter warten. Er darf nicht rechts überholen und dabei über die Stop-Linie den einmündend­en Guldenstra­ße fahren – auch wenn dies in der Praxis des Öfteren zu beobachten ist.

Und ein dritter Irrtum im Straßenver­kehr: Hausbesitz­er müssen darauf achten, dass Hecken oder Bäume beim Ausfahren aus dem eigenen Grundstück, aus Parkplätze­n oder Straßen nicht die Sicht versperren. Wenn die Sicht eingeschrä­nkt ist, muss sich der Autofahrer gegebenenf­alls eine Person holen, die ihn gefahrenlo­s auf die Straße dirigiert. ● Querungshi­lfen Fußgänger sollen sich nur auf den Verkehr aus einer Richtung konzentrie­ren müssen und vor der weiteren Überquerun­g der Straße eine Pause machen können. Querungshi­lfen werden überwiegen­d im Bereich von Kindergärt­en, Schulen, Seniorenhe­imen und auch auf Straßen mit sehr viel Verkehr eingericht­et. Keineswegs darf man als Auto- oder Radfahrer links an der Querungshi­lfe vorbeifahr­en. Auch dann nicht, wenn ein Bus an der Haltestell­e ein Stück weiter vorne hält. Da ist Warten angesagt.

● Rad und Fußweg Wenn Radfahrer schneller unterwegs sind, dürfen sie auf der Bürgermeis­ter-Wohlfarth-Straße auch auf der Fahrbahn fahren. Auf der Lechstraße müssen sie den gemeinsame­n Geh- und Radweg benutzen. Hier gilt das Prinzip der gegenseiti­gen Rücksichtn­ahme. Radfahrer müssen damit rechnen, dass Erwachsene, Kinder und auch Hunde die Seite wechseln und sich vorsichtig nähern – gerade, wenn sie von hinten heranrolle­n. Klingeln als Zeichen alleine reicht nicht. Der Fahrradfah­rer muss damit rechnen, dass vor ihm jemand nicht in seinem Sinne reagiert. Daher ist hier gedrosselt­e Geschwindi­gkeit die beste Alternativ­e.

OAufruf Kennen Sie weitere Situatio nen in Königsbrun­n, wo Sie sich unsi cher sind? Wir fragen gerne bei der Polizei nach. Schreiben Sie uns unter eine

E Mail an redaktion@schwabmuen­chner allgemeine.de, Stichwort „Verkehr“.

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So geht es richtig auf dem Weg an der Lechstraße: Radler sollen Fußgänger langsam und mit möglichst viel Abstand überholen (Szene nachgestel­lt).
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Fotos: Claudia Deeney Eine oft gesehene Szene an der Kreuzung Hunnen /Guldenstra­ße: Ein Autofahrer überholt einen Abbiegende­n rechts, obwohl er warten müsste.

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