Rücksicht nehmen ist das oberste Gebot
Verkehr Ob beim Abbiegen, an Querungshilfen oder auf dem Geh- und Radweg: Eile ist immer ein schlechter Ratgeber
Königsbrunn Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist in Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung so definiert: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Mit Polizeihauptkommissar Albert Rohrer von der Polizeiinspektion in Bobingen haben wir einige Verkehrssituationen unter die Lupe genommen, wo dieses Gebot eine Rolle spielt.
● Abbiegen Der Grüne Pfeil an der Ampel im Gewerbegebiet Süd ist ein Sonderfall. Wichtig ist hier: Bevor der Autofahrer in die Kreuzung einfährt, muss er an der Haltelinie vorher stoppen. Wer das also macht, verhält sich richtig. Und wenn Autofahrer dahinter hupen, dann weil sie ganz offensichtlich die Regel nicht richtig kennen.
Eile ist auch an der Kreuzung Gulden-/Hunnenstraße kein guter Ratgeber im Straßenverkehr. Wenn ein Auto links von der Hunnenstraße abbiegt, muss der nachfolgende Autofahrer dahinter warten. Er darf nicht rechts überholen und dabei über die Stop-Linie den einmündenden Guldenstraße fahren – auch wenn dies in der Praxis des Öfteren zu beobachten ist.
Und ein dritter Irrtum im Straßenverkehr: Hausbesitzer müssen darauf achten, dass Hecken oder Bäume beim Ausfahren aus dem eigenen Grundstück, aus Parkplätzen oder Straßen nicht die Sicht versperren. Wenn die Sicht eingeschränkt ist, muss sich der Autofahrer gegebenenfalls eine Person holen, die ihn gefahrenlos auf die Straße dirigiert. ● Querungshilfen Fußgänger sollen sich nur auf den Verkehr aus einer Richtung konzentrieren müssen und vor der weiteren Überquerung der Straße eine Pause machen können. Querungshilfen werden überwiegend im Bereich von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen und auch auf Straßen mit sehr viel Verkehr eingerichtet. Keineswegs darf man als Auto- oder Radfahrer links an der Querungshilfe vorbeifahren. Auch dann nicht, wenn ein Bus an der Haltestelle ein Stück weiter vorne hält. Da ist Warten angesagt.
● Rad und Fußweg Wenn Radfahrer schneller unterwegs sind, dürfen sie auf der Bürgermeister-Wohlfarth-Straße auch auf der Fahrbahn fahren. Auf der Lechstraße müssen sie den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen. Hier gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Radfahrer müssen damit rechnen, dass Erwachsene, Kinder und auch Hunde die Seite wechseln und sich vorsichtig nähern – gerade, wenn sie von hinten heranrollen. Klingeln als Zeichen alleine reicht nicht. Der Fahrradfahrer muss damit rechnen, dass vor ihm jemand nicht in seinem Sinne reagiert. Daher ist hier gedrosselte Geschwindigkeit die beste Alternative.
OAufruf Kennen Sie weitere Situatio nen in Königsbrunn, wo Sie sich unsi cher sind? Wir fragen gerne bei der Polizei nach. Schreiben Sie uns unter eine
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