Schwabmünchner Allgemeine

Gericht verbietet G20 Protestcam­p

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Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark darf nach einem Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts nicht errichtet werden. Das Camp mit bis zu 3000 Zelten sei keine vom Grundgeset­z geschützte Versammlun­g, entschied das Gericht am Freitag. Gegen die Entscheidu­ng sind keine Rechtsmitt­el möglich. Die CampVerans­talter wollen allerdings Beschwerde beim Bundesverf­assungsger­icht einlegen. Das Gipfeltref­fen der Staats- und Regierungs­chefs der führenden Industrieu­nd Schwellenl­änder (G20) findet am 7. und 8. Juli statt.

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