Gericht verbietet G20 Protestcamp
Ein geplantes Camp von G20-Gegnern im Hamburger Stadtpark darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts nicht errichtet werden. Das Camp mit bis zu 3000 Zelten sei keine vom Grundgesetz geschützte Versammlung, entschied das Gericht am Freitag. Gegen die Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Die CampVeranstalter wollen allerdings Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrieund Schwellenländer (G20) findet am 7. und 8. Juli statt.