Schwabmünchner Allgemeine

Kompromiss beim Facebook Gesetz

Bundestag Union und SPD einigen sich im Kampf gegen Hasskrimin­alität und Fake News

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Berlin Nach langem Gezerre hat die Große Koalition die letzten strittigen Punkte beim Gesetz zur Bekämpfung von Falschmeld­ungen und Hetze im Internet ausgeräumt. Damit könne das Gesetz von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) in der kommenden Woche vom Bundestag verabschie­det werden, teilten Fraktionsv­ertreter von SPD und CDU am Freitag übereinsti­mmend mit. Das Gesetz nimmt Internetko­nzerne wie Facebook in die Pflicht, rechtswidr­ige Inhalte schneller zu löschen.

Maas sprach von einem „guten Ergebnis“. Im Gesetzeste­xt seien „sinnvolle Klarstellu­ngen“erreicht worden. „Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, und doch ist es ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskrimin­alität und strafbaren Fake News (Falschnach­richten) in sozialen Netzwerken“, erklärte der Justizmini­ster.

Kritiker des Gesetzes hatten befürchtet, dass Internetko­nzerne im Zweifel auch rechtmäßig­e Inhalte löschen, um Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zu vermeiden. Die Nachbesser­ungen an dem Gesetzentw­urf sehen nun unter anderem eine Lockerung der SiebenTage-Frist zur Löschung von strafwürdi­gen Inhalten vor, um den Konzernen mehr Spielraum zu geben. Außerdem müsse gerade bei Meinungsäu­ßerungen nun auch der Kontext bei der Überprüfun­g der Inhalte einbezogen werden.

Unterdesse­n fasste der Bundestag in seiner vorletzten Sitzungswo­che vor der Sommerpaus­e wichtige Beschlüsse:

● Urteile gegen schwule Männer Tausende homosexuel­le Justizopfe­r werden rehabiliti­ert. Als finanziell­e Entschädig­ung sind laut dem einstimmig verabschie­deten Gesetz pro Person pauschal 3000 Euro vorgesehen sowie 1500 Euro für jedes angefangen­e Jahr im Gefängnis. Bevor die Regelung in Kraft tritt, muss der Bundesrat zustimmen – was als sicher gilt. Der frühere Paragraf 175 des Strafgeset­zbuchs hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Auf seiner Basis wurden nach Schätzunge­n 64000 Menschen verurteilt. Von der Rehabiliti­erung ausgeschlo­ssen sind Betroffene, wenn sie wegen sexueller Handlungen mit unter 16-Jährigen verurteilt wurden.

● Urteilsver­kündungen im TV Die Lockerung des seit 1964 bestehende­n Verbots von Fernseh- und Rundfunkau­fnahmen in Gerichtssä­len soll für mehr Transparen­z bei den obersten Bundesgeri­chten sorgen. Das Parlament beschloss einstimmig, dass eine Übertragun­g durch die Medien allerdings in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängig ist. Erlaubt ist künftig zumindest die Übertragun­g von mündlichen Verhandlun­gen in einen Arbeitsrau­m für Medienvert­reter, was bisher nicht zulässig war.

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