Verbraucher haben Probleme mit der IBAN
Bei der Wettbewerbszentrale beschweren sich immer wieder Verbraucher über Probleme mit der internationalen Kontonummer IBAN. Drei bis fünf Fälle pro Woche gingen bei der Ende Mai eingerichteten Sepa-Beschwerdestelle ein, sagte Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke. Ausländische Konten würden etwa von Versicherern oder Kreditkartenfirmen nicht zur Verrechnung anerkannt – obwohl das im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsraum Sepa („Single Euro Payments Area“) ausdrücklich möglich sein soll. Betroffen seien beispielsweise Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland tätig seien, aber weiterhin ihre Bankverbindung in der Heimat nutzen wollen. Bei 9 von 30 kontrollierten Versicherungsunternehmen sei festgestellt worden, „dass die Vorgaben der europäischen Sepa-Verordnung nicht eingehalten wurden“.