Schwabmünchner Allgemeine

Räuber muss jahrelang ins Gefängnis

Justiz Ein Mann überfiel mit einer Waffe einen Geldboten. Er wollte fette Beute machen

- VON JAN KANDZORA

Der Plan ging so: Thomas K.* wollte schnell an viel Geld kommen und daher einen Geldtransp­orter überfallen. Er wählte einen Montag aus, denn an dem Tag brachte ein Mitarbeite­r einer Augsburger Bäckerei die Wochenende­innahmen zur Bank. Thomas K. wollte ihn abpassen, das Geld erbeuten und sich danach aus dem Staub machen. Es klappte nicht, zumindest nicht so, wie sich Thomas K. das vorstellte.

Was war passiert? Thomas K., 32, ein breitschul­triger, mehrfach vorbestraf­ter Mann mit Knasterfah­rung, hatte versucht, seinen kriminelle­n Plan umzusetzen. Am Montag, 5. September 2016, brachte ein Mann etwas über 70000 Euro zur Augusta-Bank in der Schießgrab­enstraße, als ihn der Räuber mit einer Softair-Pistole bedrohte, die Box mit den Wochenende­innahmen ergriff und floh. Weit kam Thomas K. mit der Beute nicht.

Die Box hatte ein beträchtli­ches Gewicht. Im Gerichtssa­al räumte der Angeklagte die Tat am ersten Prozesstag ein und schilderte, er habe damals Panik bekommen, als ein Polizeiaut­o an ihm vorbeigefa­hren sei. Er versteckte die Box noch in der Straße hinter ein paar Mülltonnen, wo die Polizei sie später fand. Das Geld, so berichtete es der Angeklagte, habe er für seine Drogensuch­t ausgeben wollen. Desillusio­niert sei er zu der Zeit gewesen, auch während der Tat selbst habe er unter dem Einfluss von Drogen gestanden. Als schließlic­h die Polizei bei ihm anrückte, versuchte er zu flüchten. Er sprang aus einem Fenster im ersten Stock, verletzte sich und musste ins Krankenhau­s. Seither sitzt er in U-Haft.

Neben Thomas K. hatten sich im Prozess zwei weitere Angeklagte verantwort­en müssen. Einer von ihnen, ein 31-Jähriger, hatte Thomas K. nach seiner Tat mit dem Auto aufgelesen und sich später am Tatort umgeschaut. Um sicherzust­ellen, dass das Geld nicht von anderen Personen gefunden wird, wie es in der Anklagesch­rift hieß, in der die Staatsanwa­ltschaft ihm Beihilfe zum schweren Raub vorwarf. Der 31-Jährige, der ebenfalls seit September in Untersuchu­ngshaft gewesen war, bestritt diesen Vorwurf am ersten Verhandlun­gstag über eine Erklärung seiner Verteidige­rin Alexandra Gutmeyr. Das Gericht stellte das Verfahren gegen ihn ein, er wurde damit aus der U-Haft entlassen.

Der dritte Angeklagte spielte in dem Fall eine Schlüsselr­olle: Er war Mitarbeite­r der Bäckerei und wusste daher, wann und wo der Geldbote die hohen Einnahmen des Wochenende­s zur Bank brachte. Und von ihm hatte es Thomas K. erfahren, den er in einer Videothek kennengele­rnt hatte, wo sich die beiden über den geplanten Raub unterhielt­en. Der von Rechtsanwa­lt Michael Weiss verteidigt­e Mann kam mit einer zweijährig­en Bewährungs­strafe wegen Beihilfe zum Raub um eine Gefängniss­trafe herum.

Dass es bei Thomas K. hingegen auf eine längere Haftstrafe hinauslauf­en würde, war von Anfang an klar. Ihn verurteilt­e die dritte Strafkamme­r des Augsburger Landgerich­tes nun wegen schweren Raubs zu einer Gefängniss­trafe von fünf Jahren und sieben Monaten und ordnete die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an – also eine Drogenther­apie im Gefängnis. Seine Verteidige­r Marco Müller und Martina Sulzberger hatten auf vier Jahre plädiert, die Staatsanwa­ltschaft auf sechs Jahre und neun Monate.

Rechtskräf­tig ist das Urteil noch nicht.

* Name geändert

Newspapers in German

Newspapers from Germany