Elterngeld steigt nicht durch Urlaubsgeld
Jährlich je einmal gezahltes Urlaubsund Weihnachtsgeld haben keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngelds. Diese Zahlungen bleiben bei der Berechnung des Elterngelds außer Betracht, wie das Bundessozialgericht in Kassel urteilte. Eine Mutter hatte geklagt, weil die Behörden bei der Berechnung des Elterngelds nur den monatlich gezahlten Lohn berücksichtigt hatte, nicht aber Extrazahlungen.