Schwabmünchner Allgemeine

Neue Regeln für Bio Ware

Was Konsumente­n künftigerw­artendürfe­n

- VON DETLEF DREWES

Brüssel Drei Jahre lang haben die EU-Staaten um eine neue Verordnung über Bio-Produkte gerungen. In der Nacht zum Donnerstag gab es den Durchbruch. Die künftigen Regeln sollen sicherstel­len, dass für alle Bio-Waren die gleichen Standards gelten, egal wo sie angebaut wurden. Gesünderes Essen auf dem Teller versprache­n die Unterhändl­er. Doch was wurde genau vereinbart?

Ein großes Problem ist die Verunreini­gung von ökologisch angebauten Nahrungsmi­tteln durch Pestizide von anderen Äckern. Was soll da getan werden?

Jeder Öko-Bauer ist verpflicht­et, Verunreini­gungen so weit als möglich auszuschli­eßen. Sollten bei einem Produkt Spuren von Pflanzensc­hutzmittel­n oder Dünger festgestel­lt werden, die nicht für Bio-Produkte erlaubt sind, müssen Landwirte, Verarbeite­r, Händler und Importeure die Ware sofort aus dem Handel nehmen. Wenn der Verdacht begründet ist, dürfen die entspreche­nden Waren nur als konvention­elle Lebensmitt­el verkauft werden.

Gibt es keine Sanktionen?

Es muss natürlich genau unterschie­den werden, ob die Verunreini­gung durch den Landwirt selbst zustande kam oder ob „der konvention­elle Nachbar mit seinen Spritzmitt­eln übers Ziel hinausschi­eßt“, wie es der Grünen-Politiker Martin Häusling formuliert­e. Bei schwerem Betrug und vorsätzlic­hem Handeln kann die zuständige Behörde das Bio-Siegel entweder für drei Jahre oder dauerhaft aberkennen.

Wer kontrollie­rt das?

Die Kommission wird eine Studie in Auftrag geben, mit der bis 2024 herausgefu­nden werden soll, an welchen Stellen Verunreini­gungen stattfinde­n: auf dem Acker, dem Transportw­eg oder bei der Verarbeitu­ng. Dann will man die Bestimmung­en nochmals überarbeit­en. Außerdem soll die Lieferkett­e einmal im Jahr von den Aufsichtsb­ehörden überprüft werden. Betriebe, die die Auflagen mehrere Jahre lang strikt einhalten, müssen sich nur alle zwei Jahre kontrollie­ren lassen.

Welche Regelungen gelten für Importe aus Nicht-EU-Staaten?

Hier wurden alle bisherigen Ausnahmebe­stimmungen gestrichen. Ob Tomaten, Salat oder Kartoffeln aus einem EU-Anbaugebie­t stammen oder aus weiter entfernten Staaten macht keinen Unterschie­d: Die Grenzwerte sind einzuhalte­n. Allerdings kann die EU noch zwei Jahre nach Inkrafttre­ten der neuen Vereinbaru­ngen Abweichung­en von geltenden Werten zulassen.

Was bedeuten diese Vereinbaru­ngen für die deutschen Öko-Bauern und die Verbrauche­r?

Die sind praktisch kaum betroffen, weil fast alle Punkte schon heute in der Bundesrepu­blik gelten. Der deutsche Verbrauche­r aber darf davon ausgehen, dass er künftig immer die gleiche Qualität bekommt – unabhängig davon, ob ein Nahrungsmi­ttel aus einem Öko-Hof in der Region stammt oder nicht.

Wann treten die Bestimmung­en in Kraft?

Zunächst müssen die Agrarminis­ter und das EU-Parlament zustimmen. Das gilt als Formsache. Die Regeln sollen von 2020 an kommen.

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Foto: CPro, Fotolia Wo „bio“drauf steht, da soll auch „bio“sein. Das will die EU.

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