Schwabmünchner Allgemeine

Muss VW Käufern den Preis der Autos erstatten?

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Der Besitzer eines Eos-Coupés will den Kaufpreis seines Diesel-Modells aufgrund der Abgas-Affäre zurück, verhandelt wird seit Donnerstag am Landgerich­t Braunschwe­ig (Az.: 3 O 21/17). Entscheide­n werden die Richter aber erst am 31. August. Die Richter der Zivilkamme­r gaben VW damit die Möglichkei­t, auf einen 130-seitigen Antrag der Kläger-Anwälte zu reagieren, den diese zwei Tage vor dem Verhandlun­gstermin eingereich­t hatten. Allein am Braunschwe­iger Landgerich­t sind derzeit 400 ähnliche Verfahren im Zusammenha­ng mit dem Abgas-Skandal anhängig. Bundesweit sind es nach VW-Angaben knapp 4000 zivilrecht­liche Verfahren.

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