Glauben heißt: nicht wissen
Märchen, Mythen und Gerüchte – häufige Irrtümer
Mieter ist irgendwann fast jeder einmal in seinem Leben. Klar, dass natürlich auch fast jeder glaubt, sich mit allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Wohnen auszukennen. Doch das ist oft ein Irrtum: „Das Mietrecht ist sehr komplex“, sagt die Mietrechtsanwältin Beate Heilmann.
„Allein der Bundesgerichtshof fällt jedes Jahr zahlreiche Urteile in diesem Bereich“, erläutert Heilmann, die in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) tätig ist. Selbst Juristen kennen sich daher oft nicht in jedem Winkel dieses Rechtsgebietes aus.
● Mieter dürfen Nachmieter stellen
Fast jeder kennt das: Die neue Wohnung ist frei, der alte Mietvertrag läuft aber erst in drei Monaten aus. Doppelte Mietzahlungen gehen ins Geld. „Viele glauben, wenn sie drei Nachmieter vorschlagen, kommen sie früher aus dem Vertrag“, erläutert Heilmann. Doch das ist falsch. „Mieter müssen sich grundsätzlich an die Kündigungsfristen halten.“Anders verhält es sich nur, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass ein Nachmieter gesucht werden darf.
Bei Zeitmietverträgen können Härtegründe vorliegen, die es für Mieter unzumutbar machen, noch jahrelang in der alten Wohnung zu leben. Zum Beispiel wenn der Mieter berufsbedingt den Wohnort wechselt oder in ein Altenheim zieht. In diesen Fällen reicht ein geeigneter Nachmieter aus, um das Mietverhältnis zu beenden.
● Zahlt ein Untermieter drei Monate Miete, ist er im Mietvertrag
Gerade in größeren Wohnungen leben Mieter nicht alleine, sondern gemeinsam mit Untermietern. Will der Hauptmieter die Wohnung an den Untermieter übergeben, gibt es einen oft genannten Trick: Wer dreimal hintereinander die Miete überweist, ist automatisch im Mietvertrag.
„Das ist falsch“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. „Vertragspartner des Vermieters bleibt immer der Hauptmieter, egal wer das Geld an den Vermieter überweist.“
● Eine Mietminderung muss der Vermieter genehmigen
Schimmel in der Wohnung oder zugige Fenster – immer wieder treten in Mietwohnungen Mängel auf. In solchen Fällen können Mieter grundsätzlich die Miete mindern. „Viele denken, sie brauchen dafür die Zustimmung des Vermieters“, sagt Ulrich Ropertz von Deutschen Mieterbund. Doch das ist falsch.
Voraussetzung für die Minderung ist, dass Mieter ihren Vermieter über den Mangel informieren. „Bis der Mangel beseitigt ist, dürfen Mieter die Miete kürzen“, stellt Ropertz klar. „Hierüber muss der Vermieter nicht unterrichtet werden.“Die Höhe der Mietminderung muss der Mieter selber einschätzen.
● Mieter dürfen einmal im Monat laut feiern
Geburtstag, Fasching oder Silvester – manche Mieter feiern gerne laut. Einmal im Monat ist das auch erlaubt, hört man an dieser Stelle immer wieder. „Das ist falsch“, sagt Ulrich Ropertz. „Bei allen Partys und Feiern, egal aus welchem Anlass, ist Rücksicht auf die Nachbarn im Haus zu nehmen.“Das bedeutet: Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe. tmn