Auf Marktsonntage in der Innenstadt verzichten
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes ist deutlich. Verkaufsoffene Sonntage, wie es sie bislang in der Augsburger Innenstadt gab, dürfen künftig nicht mehr stattfinden. Das Gebiet, in dem sie ausgerichtet wurden, war zu groß. Die Anlässe, Europatag und Turamichele-Fest, zogen zu wenige Besucher an, um weithin geöffnete Geschäfte zu rechtfertigen. Seriöse Prognosen über Besucherströme existieren ohnehin nicht. Rumms.
Angesichts der Rechtslage kann dieses Urteil niemanden überraschen. Um es einmal ins Verhältnis zu rücken: Eine der wenigen Veranstaltungen, die von sich aus genügend Leute anziehen dürften, damit sonntags in der Innenstadt derart viele Geschäfte geöffnet haben wie bislang, wären wohl die Sommernächte. Man darf daran zweifeln, dass die Stadt ein Interesse daran hat, die Planung für dieses Großereignis fundamental zu verändern und es bis Sonntagabend zu verlängern, nur damit an dem Tag Läden öffnen können.
Die Stadt muss sich daher fragen, ob es sinnvoll ist, Marktsonntage in der Innenstadt überhaupt weiterhin organisieren zu wollen, solange die Rechtslage ist, wie sie ist. Zu anderen Anlässen, dem Turamichele-Fest zum Beispiel, müsste das Gebiet, in dem Geschäfte öffnen dürfen, erheblich verkleinert werden. Viele Einzelhändler blieben außen vor und wären benachteiligt. Die Stadt müsste sich schon ziemlich verrenken, wollte sie die verkaufsoffenen Sonntage im Zentrum weiter anbieten und dabei keine Gefahr laufen, eine weitere Schlappe vor Gericht zu kassieren.
So wichtig, wie zuletzt häufiger mal behauptet, sind die verkaufsoffenen Sonntage für Wohl und Wehe des lokalen Einzelhandels übrigens ohnehin nicht. Alles andere als ein vorläufiger Verzicht auf Marktsonntage in der Innenstadt wäre daher eine Überraschung.