Radiologen nehmen am meisten ein
Rangliste der Praxen nach Fachgebieten
Radiologen haben die höchsten Einnahmen unter den Ärzten – mit weitem Abstand gefolgt von Augenärzten. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, erzielten 2015 die Praxen der Fachgebiete Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie mit 850000 Euro im Schnitt den höchsten Reinertrag, Praxen der Augenheilkunde kamen auf durchschnittlich 370000, der Orthopädie auf 310000 Euro.
„Am niedrigsten fiel der durchschnittliche Reinertrag mit 180000 Euro bei den Praxen der Fachgebiete Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie aus“, so die Statistiker. Praxen des Fachgebiets Allgemeinmedizin – also in erster Linie Hausärzte – erreichten einen durchschnittlichen Reinertrag von 227000 Euro. Der Reinertrag, nicht zu verwechseln mit dem Gewinn, ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, berücksichtigt dabei aber nicht Aufwendungen von Praxisinhabern für Praxisübernahmen oder Sozialabgaben. Er ist praktisch vergleichbar mit einem Bruttoeinkommen.
Der durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis lag 2015 bei 258000 Euro. 2011 waren es noch 234000 Euro. Auf den Praxisinhaber heruntergerechnet lag der Reinertrag 2015 bei 190000 Euro und 2011 bei 166000 Euro. Dabei bewegte sich 2015 die Hälfte aller Praxen mit 197000 Euro noch unter dem Durchschnitt von 258 000 Euro. Das bedeutet, dass es bei der anderen Hälfte nicht wenige Praxen gibt, die mit einem sehr starken Ergebnis den Durchschnitt nach oben treiben. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, sagte: „Angesichts der gestiegenen Reinerträge ist schwer nachzuvollziehen, warum Ärzteverbände immer wieder die angeblich schlechte Vergütung niedergelassener Ärzte beklagen.“
70,4 Prozent der Praxiseinnahmen kamen 2015 von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), 26,3 Prozent von der privaten Krankenversicherung (PKV), die übrigen 3,3 Prozent bezogen sich auf sonstige selbstständige ärztliche Tätigkeiten.