Schleuser fliegen bei Kontrolle auf
Zwei Iraker wurden auf der Autobahn A 8 gestoppt. Im Wagen saß eine syrische Großfamilie, die sich diese Fahrt einiges kosten ließ. Warum die Schlepper jetzt mit einer Bewährungsstrafe davonkamen
Deutsche Gerichte haben gefasste Schlepper, die Flüchtlinge gegen viel Geld illegal über die Grenze bringen, wiederholt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Deswegen durfte man gespannt sein, wie der Prozess gegen zwei Iraker ausgehen würde, die jetzt wegen Einschleusens von sieben Ausländern in Augsburg vor Gericht standen.
Die hier lebenden Brüder im Alter von 25 und 26 Jahren waren im Februar 2016 nachts bei der Einreise nach Deutschland auf der Autobahn A8 im Berchtesgadener Land von der Bundespolizei kontrolliert worden. In dem überfüllten Pkw saßen neun Personen. Außer den beiden Irakern sieben Mitglieder einer syrischen Großfamilie, darunter ein Kleinkind. Pro Person hatten die Syrer, wie bei ihrer Vernehmung herauskam, ihren Schleusern 600 Euro gezahlt.
Ein klassischer Fall von Menschenschmuggel? Wohl nicht. Eher ein Fall von „Gelegenheit macht Diebe“, wie es ein Anwalt formulierte. Teils in tadellosem Deutsch, teils mithilfe ihrer Verteidiger Frank Thaler und Peter Monz berichteten die Angeklagten, warum sie nach Slowenien gefahren waren. Wie es dazu kam, dass sie die dort gestrandeten Syrer aufgelesen hatten. Die beiden jungen Iraker leben und arbeiten seit Jahren in Augsburg. Mit ihnen sind ihre Mutter und noch zwei Geschwister nach Deutschland gekommen. Während ihr Vater im irakischen Mossul geblieben war, bis auch er aus der Stadt floh, wo der Islamische Staat bis vor wenigen Wochen ein Terrorregime ausübte. Der Iraker wollte verständlicherweise zu seiner Familie nach Augsburg. Eines Tages habe er aus Slowenien angerufen, sie gebeten, ihn dort abzuholen, sagten die Angeklagten aus. Sie mieteten in Österreich ein Auto und fuhren zum vereinbarten Treffpunkt, eine Tankstelle mit großem Rastplatz. Ihren Vater hätten sie dort leider nicht angetroffen, wohl aber viele andere Kriegsflüchtlinge. So die sieben Syrer, die sie gebeten hätten, sie nach Deutschland mitzunehmen. Warum nicht Geld dafür nehmen?
Zweifel sind erlaubt, ob sich alles tatsächlich so abgespielt hat. Auch weil man sich fragen kann, warum die Angeklagten einen siebensitzigen Opel Zafira angemietet hatten, wenn sie nur ihren Vater abholen wollten. Die Staatsanwältin äußerte denn auch in ihrem Plädoyer leise Zweifel an ihren Aussagen, ohne sie jedoch widerlegen zu können.
Zumal in der Verhandlung nur ein Zeuge auftrat, ein Bundespolizist. Am Ende waren sich Amtsrichterin Martina Triebel und die Anklägerin einig, dass mit den Angeklagten keine professionellen Schleuser vor Gericht standen. Beide Iraker, die erstmals vor Gericht standen, kamen mit einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten davon. Sie müssen außerdem Geldbußen von 2000 beziehungsweise 1400 Euro zahlen.