Schilderwald in der Umweltzone?
Viertel „Links der Wertach“soll nachgerüstet werden. Der Aufwand ist aber sehr groß
Das dürfte einmalig in ganz Deutschland sein: In Augsburg ist ein Teil der offiziellen Umweltzone für Autofahrer seit Jahren nicht ausgeschildert – das kleine Viertel „Links der Wertach“in Oberhausen. Nach der Beschwerde eines Anwohners und der Berichterstattung unserer Zeitung will Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) nun reagieren. Er kündigte an, dass die nötigen Verkehrszeichen schnell kommen sollen. Allerdings befürchtet Erben einen „Schilderwald“.
Seit Juni vorigen Jahres dürfen nur noch Fahrzeuge mit grünem Aufkleber in die Umweltzone in der Innenstadt – das soll die Schadstoffbelastung in der Luft reduzieren. Im Stadtviertel Links der Wertach dürfen jedoch auch „Stinker“weiterhin rein, obwohl es innerhalb der Umweltzone liegt. Die Stadtverwaltung hat dort darauf verzichtet, die nötigen Schilder aufzustellen. Deshalb könnte nun eine Klage drohen.
Von dem Stückchen Umweltzone, das keiner kennt, war offenbar auch der Umweltreferent überrascht. „Das Tiefbauamt hat relativ eigenmächtig entschieden, keine Schilder anzubringen, weil der finanzielle Aufwand sehr groß ist und die Straßen dort sehr eng sind“, berichtete Erben im Umweltausschuss. Er will dafür sorgen, dass schnell nachgebessert wird. Dies werde allerdings teuer. Die gesamte bisherige Beschilderung der Umweltzone kostete laut Erben 100 000 Euro. Im Viertel Links der Wertach sei mit 32 000 Euro allein für Verkehrszeichen zu rechnen. Weil es dort viele enge Querstraßen gibt, sei auch das Aufstellen aufwendig.
Aus Sicht von Peter Schwab (CSU) ist der aktuelle Zustand nicht tragbar. Wenn das Viertel Teil der Umweltzone sei, müsse es ausgeschildert werden. Eigentlich kostet ein Verstoß in der Umweltzone 80 Euro. Wegen der fehlenden Schilder wurden die städtischen Verkehrsüberwacher angewiesen, in diesem Viertel die Plaketten nicht zu kontrollieren. Aus dem Umweltausschuss kam die Anregung, das Viertel aus der Umweltzone herauszunehmen. Laut Erben müsste dazu die Satzung geändert werden.