Geschlagen, getreten und gestohlen
Zwei 19-Jährige stehen am heutigen Montag wegen einer Fülle unterschiedlicher Anklagen vor Gericht
Sie schlugen ihr Opfer mit dem Kopf gegen eine Bustüre, traten einem anderen Helfer mit dem Fuß ins Gesicht, versuchten, einen Polizeibeamten niederzuschlagen, und überschütteten die Ordnungshüter mit übelsten Schimpfwörtern. Zwei heute gerade erst 19-jährige Teenager stehen nun am Montag, 19. Februar, wegen einer ganzen Reihe unterschiedlicher Anklagepunkte vor dem Amtsgericht Augsburg.
Die Serie der Straftaten begann im März des vergangenen Jahres in einem Bus. Dort ging der ein paar Monate ältere Angeklagte auf sein erstes Opfer los. Er zerrte ihn zur Bustüre und stieß ihn mehrfach mit dem Kopf dagegen. Als ein weiterer Fahrgast zu Hilfe kommen wollte, gingen beide zu Boden. Daraufhin griff der etwas jüngere Angeklagte in das Geschehen ein und schlug mit seinem Fuß mindestens einmal in das Gesicht des am Boden liegenden Opfers. Zwischenzeitlich war die Polizei vor Ort und versuchte, die beiden Angreifer zu fesseln. Dagegen wehrte sich der Jüngere massiv. Er versuchte immer wieder, mit der rechten Faust einen Polizeibeamten am Kopf zu treffen, streifte ihn aber glücklicherweise nur an der Wange. Zu allem Überfluss bedrohte er weitere Polizisten, unter anderem mit den Worten „Ich mach dich kalt“ und „Drecksbulle“. Und dabei handelt es sich noch um die harmlosen Auszüge seiner Schimpftirade. Angeklagt ist der Schläger nun wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung sowie Beleidigung und Bedrohung.
Noch umfangreicher ist die Anklage gegen den Älteren der beiden. Er stahl an einem anderen Tag in einer Bankfiliale einem Kunden zusammen mit bislang unbekannten Mittätern ein Mobiltelefon. Außerdem verletzte er eine weitere Person, indem er sie zu Boden warf und mehrfach auf sie eintrat.
Hier kommt neben der Anklage wegen vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch noch der Vorwurf des gemeinschaftlichen Diebstahls hinzu.
Beginn der Verhandlung ist am Mon tag, 19. Februar, um 13.30 Uhr.