Darf ich im Krankenstand in den Urlaub?
Patientenberatung rät, eine Ablehnung nicht gleich zu akzeptieren
Jeder von uns kann durch Krankheit länger am Arbeitsplatz ausfallen. Doch was passiert, wenn der Patient im Krankenstand einen Urlaub machen möchte? Bisher haben die Krankenkassen die Auszahlung von Krankengeld ruhen lassen, wenn der Patient in den Urlaub außerhalb Deutschlands gefahren ist. Begründet wurde dies damit, dass sich der Rechtsanspruch auf Leistungen grundsätzlich nur auf das Inland bezieht und man nur hier die Behandlung entsprechend voranbringen kann.
Wie der VdK mitteilt, gibt es nun eine Entscheidung vom Sozialgericht Karlsruhe, welches der Krankenkasse bescheinigt hat, dass diese die gesundheitlichen Vorteile eines Urlaubes nicht hinreichend berücksichtigt hätte. Die Kasse kann bei einer in Deutschland festgestellten Krankheit und einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit nicht ohne Weiteres die Krankengeldzahlung einstellen.
„Wir empfehlen den Ratsuchenden bei einer Ablehnung der Kasse, eine erneute Prüfung zu beantragen, wenn der behandelnde Arzt keine Einwände gegen den Urlaub hat“, so Carola Sraier von der Unabhängigen Patientenberatungsstelle für Schwaben. Die Entscheidung des SG Karlsruhe vom 20.02.2018 könnte vielen gesetzlich Versicherten helfen, ihren Krankengeldanspruch im Urlaub im europäischen Ausland zu behalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (S 45 KR 2398/17).