Die Schatten der Vergangenheit
Ein junger Mann hat sich nach eigenen Worten von der rechten Szene distanziert und ist deshalb nach Augsburg gezogen. In seiner ehemaligen Heimat steht er nun noch einmal wegen alter Fälle vor Gericht
Stimmen die ärztlichen Prognosen, wird seine Freundin Anfang August das zweite gemeinsame Kind zur Welt bringen. Ob der werdende Vater, ein 26 Jahre alter Augsburger, ihm ein gutes Vorbild sein kann? Eine entscheidende Antwort darauf ist auch vom Landgericht DessauRoßlau in Sachsen-Anhalt zu erwarten. Dort muss sich der Mann derzeit vor der 4. Strafkammer, einer Berufungsinstanz, verantworten.
Für den Angeklagten geht es darum, ob eine 18-monatige Freiheitsstrafe weiter zur Bewährung ausgesetzt bleiben kann. Oder setzt sich die Staatsanwaltschaft durch, die ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ins Gefängnis schicken will? Nach dem ersten Verhandlungstag steht fest, dass der Vorsitzende Richter Thomas Knief eine tiefgründige Prüfung der Lebensumstände des 26-Jährigen für notwendig hält.
Das hat ihm auch das in Naum- sitzende Oberlandesgericht (OLG) aufgetragen, als es die Revision der Staatsanwaltschaft zuließ. Sachsen-Anhalts oberste Richter hielten die Strafzumessung für fehlerhaft und waren nicht von der Argumentation überzeugt, dem Angeklagten könne eine günstige Sozialprognose gestellt werden. Im Gegenteil: Das OLG fand, dass ein „besonderes Maß an rechtsfeindlicher Gesinnung“vorliegen könnte.
Der Augsburger, der seit August 2016 in der Stadt lebt, hat die Taten nämlich zwischen Februar und April 2016 in seiner einstigen Heimat Dessau begangen. Und dies als ein Mitglied der dortigen rechten Szene. So soll er, Quarzhandschuhe tragend, am Rande des Karnevalsumzugs versucht haben, einem Mann, der die Störaktionen der Neonazis mit einem Handy filmte, das Gerät zu entreißen. Hierbei versetzte er seinem Gegenüber auch einen Schlag vor die Brust.
Vor der Berufungsinstanz machte der Angeklagte nun geltend, dass er von den Neonazis definitiv Abstand genommen habe. Nicht zuletzt auf- grund des intensiven und unmissverständlichen Drängens seiner Partnerin. Die habe ihn vor die Wahl gestellt: Entweder du ziehst weiter mit deinen Kumpels herum oder wir ändern was, damit die Familie eine Zukunft hat. In dem Moment sei gemeinsam beschlossen worden, Sachsen-Anhalt den Rücken zu kehren und anderswo einen Neuanfang zu wagen. Immerhin lebte der Bruder der Freundin schon länger in Augsburg.
„Ich habe mir einen anständigen Job gesucht“, gab der gebürtige Leipziger an; er sei inzwischen Teamleiter. Im Übrigen sei es nicht so einfach, sich von den Neonazis zu distanzieren. „Wenn man sagt, da mache ich nicht mit, hat man ein ganz großes Problem. Dann kann es zu unerwünschten Hausbesuchen kommen. Oder die Freundin wird auf der Straße bedrängt.“
Doch sind die Verbindungen zur rechten Szene tatsächlich so radikal abgeschnitten worden, wie es der Angeklagte behauptet? Staatsanwältin Marika Bahr konfrontierte die anderen Prozessbeteiligten überraburg schend mit Erkenntnissen des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt. Aus den Unterlagen – die Rede war von einer „webbasierten Datei“– soll hervorgehen, dass der 26-Jährige am 1. Mai 2017 an einer Demonstration der Partei „Die Rechte“in Halle an der Saale teilnahm.
Der von Holger Gläser verteidigte Angeklagte bestritt seine Anwesenheit bei der „gegen Kapitalismus, Ausbeutung und Überfremdung“gerichteten Kundgebung energisch. Er hielt dagegen, zur gleichen Zeit sei er in einer Augsburger Bar beschäftigt gewesen. Am Richtertisch zeigte er mit seinem Handy aufgenommene Fotos, für die das Datum abrufbar ist.
Später sagte auch seine Lebensgefährtin, dass man ein „komplett anderes Leben“führe. „Früher hat er ziemlich viel Mist gebaut. Das häufte sich auch. Und das wollte ich nicht mehr. Jetzt aber ist er eben ein richtiger Familien-Papa.“Zum 1. Mai vorigen Jahres sagte die 28-Jährige: „Da kann er definitiv nicht gewesen sein. Er kam ja mit einem Taxi, das ich bezahlte, vom Bistro nach Hause zurück.“Zuvor hatte ein kurzfristig in den Zeugenstand gerufener Beamter der Polizeidirektion erklärt, dass es auch Fotos von der Demo in Halle gebe. Er selbst habe jedoch beim Abgleich kein Lichtbild gefunden, auf dem der Angeklagte zu erkennen war. Im Übrigen gebe es für Personen, die aus der rechten Szene aussteigen wollen, keinen Zwang, das Ausstiegsprogramm von Sachsen-Anhalts Innenministerium und das Vertrauenstelefon zu nutzen.
Er könne nachvollziehen, dass Menschen, die sich von den Neonazis verabschieden, Repressalien ausgesetzt sind. Meist helfe wirklich nur ein Wegzug, um die Distanz zu vergrößern. Die Berufungsinstanz in Dessau-Roßlau will nun im nächsten Verhandlungs-Termin prüfen, welche Erkenntnisse das Staatsschutzkommissariat vorlegen kann. Rechtsanwalt Gläser scheint derweil schon darauf vorbereitet zu sein, gegebenenfalls den inzwischen in München lebenden Wirt als Alibi-Zeugen ins Landgericht bitten zu lassen.