Schwabmünchner Allgemeine

Altes Rathaus: Lösung in Sicht

Eine Lösung im bürokratis­chen Hickhack ist in Sicht. Ein Kompromiss soll es nun richten, damit die Sanierungs­arbeiten bald starten können

- VON CARMEN JANZEN Schwabmünc­hen

Im Hickhack um die Baugenehmi­gung für die Sanierung des Alten Rathauses in Schwabmünc­hen ist eine Lösung in Sicht.

In der bürokratis­chen Auseinande­rsetzung zwischen der Stadt Schwabmünc­hen und dem Landratsam­t um die Baugenehmi­gung für die Sanierung des Alten Rathauses scheint eine Lösung in Sicht zu sein. Zwar reicht der jüngste Beschluss des Stadtrats, den Festplatz künftig nicht zu bebauen, der Behörde wohl nicht aus. Aber die große Lösung, der ursprüngli­ch geforderte neue Bebauungsp­lan für den Festplatz, muss es dann auch nicht sein. Das hätte den Beginn der Bauarbeite­n am Alten Rathaus um ein weiteres Jahr verzögert. Nun ist offenbar ein Kompromiss gefunden worden, um sicherzust­ellen, dass die Parkplätze auch in vielen Jahren noch Parkplätze sind. Eine Grund- also ein Eintrag ins Grundbuch, soll Abhilfe schaffen. Das geht schnell, wird beim Notar gemacht und scheint aus Sicht von Stadt und Landratsam­t rechtssich­er zu sein.

Zum Hintergrun­d des Disputs: Das Problem bei der Baugenehmi­gung ist nicht das Alte Rathaus an sich, sondern die 34 Parkplätze, die dafür ausgewiese­n werden müssen. Nach Problemen mit dem Lärmschutz in der Neuen Mitte hat die Stadt kurzerhand alle Parkplätze auf dem Festplatz in der Holzheystr­aße ausgewiese­n (wir berichtete­n). Doch für diesen Platz gibt es einen Bebauungsp­lan aus den 1970er-Jahren, der es theoretisc­h ermöglicht, auf dem Gelände Wohnhäuser zu bauen. Würde da aber ein Wohnhaus stehen, wären die Parkplätze mit ihren Autofahrer­n und den Fahrzeugen zu laut, deshalb verweigert­e das Landratsam­t die Baugenehmi­gung aus emissionss­chutzrecht­lichen Gründen und forderte einen neuen Bebauungsp­lan. Dieses Verfahren würde sich aber über viele Monate hinziehen, was den Beginn der Sanierung noch weiter nach hinten verschoben hätte. Allerdings hatte die Stadt nie vor, dort Wohnungen zu bauen, und fasste in der Juni-Sitzung den Beschluss, dort auch in Zukunft keine Wohngebäud­e zu errichten – in der Hoffnung, das genüge der Genehmigun­gsbedienst­barkeit, hörde. Nicht ganz, wie sich bald darauf herausstel­lte. Nach unserer jüngsten Berichters­tattung über den bürokratis­chen Hickhack um die Baugenehmi­gung hatte Bürgermeis­ter Lorenz Müller einen Termin mit den Zuständige­n im Landratsam­t. Zunächst war der Stadtratsb­eschluss dem Landratsam­t nicht genug. „Aber ich habe mich geweigert, den Bebauungsp­lan zu ändern“, sagte Müller in der Stadtratss­itzung am Dienstagab­end. „Und schließlic­h haben wir eine Lösung gefunden.“Eine Grunddiens­tbarkeit zugunsten des Freistaate­s. Dafür ist eine Beurkundun­g beim Notar notwendig, in der eben steht, dass der Festplatz nicht bebaut werden darf. „Eine Dienstbark­eit eintragen zu lassen, geht auf jeden Fall schneller, als den Bebauungsp­lan zu ändern“, zeigte sich Müller in der Sitzung zufrieden. Weitere Auflage der Behörde ist es, dass der Nachbar südlich des Festplatze­s neben der Grundschul­e über die Ausweisung der 34 Parkplätze informiert wird. Ihm muss also mitgeteilt werden, dass auf dem Festplatz, der seit jeher als Parkplatz dient, ein Parkplatz entsteht. Nötig ist das, weil das Landratsam­t den Bereich als Wohngebiet einstuft. Die Stadt sieht es als Mischgebie­t, schließlic­h sind dort Museum, Friedhof, Grundschul­e, Bücherei, Turnhalle und Bushaltest­elle beheimatet. Und ein Wohnhaus. Aber die Stadt will der Forderung gerne nachkommen und den Eigentümer des Hauses informiere­n.

Damit sollte der zeitnahen Baugenehmi­gung nichts mehr im Wege stehen.

Der Baugenehmi­gung sollte jetzt nichts mehr im Wege stehen

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Foto: Carmen Janzen Für die Baugenehmi­gung des Alten Rathauses ist es notwendig, Parkplätze auszuweise­n. Nun muss notariell festgelegt werden, dass der Parkplatz auf dem Festplatz auch weiterhin ein Parkplatz bleibt. Klingt komisch, ist aber so.

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